ROUNDUP, Bundesregierung

Bundesregierung gibt Nachrichtendiensten Lizenz zum Stören

Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 14:53 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) sollen angesichts der wachsenden hybriden Bedrohung Deutschlands deutlich mehr Befugnisse erhalten.

Eine umfassende Reform, die das Bundeskabinett beschlossen hat, sieht fĂŒr die deutschen Nachrichtendienste zudem erstmals die Möglichkeit vor, in klar begrenzten FĂ€llen selbst operativ einzugreifen. Es gehe darum "gegenĂŒber unseren Gegnern auch aktiv handeln zu können", sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).

So könnte etwa der fĂŒr die AuslandsaufklĂ€rung verantwortliche BND die IT-Infrastruktur einer fremden Macht wĂ€hrend einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipulieren. Mitarbeiter des fĂŒr Spionageabwehr und AufklĂ€rung im Inland zustĂ€ndigen Bundesamtes fĂŒr Verfassungsschutz (BfV) könnten in eine Wohnung eindringen, um Sprengstoff-Komponenten gegen harmloses Pulver auszutauschen.

Deutschland könne sich nicht dauerhaft auf die UnterstĂŒtzung befreundeter auslĂ€ndischer Dienste verlassen, sagt Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU). Die deutschen Dienste dĂŒrften nicht lĂ€nger "hinter denen anderer europĂ€ischer Partner zurĂŒckstehen". Die AbhĂ€ngigkeit von Informationen, die befreundete auslĂ€ndische Nachrichtendienste mit Deutschland teilen, mĂŒsse beendet werden. Warken hob positiv unter anderem die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, Daten lĂ€nger zu speichern, hervor.

Erleichterter Zugriff auf Daten und Kommunikation

KernstĂŒck der Reform sind jedoch zusĂ€tzliche Befugnisse im digitalen Raum, die BND und BfV vom kommenden Jahr an haben sollen, falls der Bundestag diesen Teil des Gesetzentwurfs billigt. Dabei geht es unter anderem um die Online-Durchsuchung. Dabei verschafft sich ein Nachrichtendienst-Mitarbeiter Zugang zu einem anderen GerĂ€t, um sich Zugriff auf die darauf gespeicherten Daten zu verschaffen. Ausgeweitet werden soll zudem die sogenannte Quellen-TKÜ, die es ermöglicht, verschlĂŒsselte Kommunikation mitzulesen - kĂŒnftig auch inklusive Ă€lterer Inhalte.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) wĂŒnscht sich, dass im parlamentarischen Verfahren die geplanten neuen Mitwirkungspflichten fĂŒr die Branche konkreter gefasst werden. Im Entwurf heißt es, der Verfassungsschutz könne von Kraftfahrzeugherstellern oder -werkstĂ€tten in bestimmten FĂ€llen Auskunft zu Telemetriedaten verlangen.

Der Entwurf beinhaltet ein abgestuftes Regelwerk fĂŒr das Auslesen von GerĂ€ten und fĂŒr heimliche Eingriffe in private Computersysteme. Dabei gilt: Je umfassender der Zugriff ist, desto höher sollen die Voraussetzungen und desto stĂ€rker die Kontrolle sein.

UnabhÀngige Kontrolle wird neu organisiert

Flankiert wird die Ausweitung der Befugnisse durch eine Intensivierung der Kontrolle der Arbeit der Nachrichtendienste. Hier sollen kĂŒnftig noch mehr FĂ€den beim UnabhĂ€ngigen Kontrollrat zusammenlaufen. Er soll regelmĂ€ĂŸig die Abgeordneten im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages informieren.

Ein "echter Geheimdienst"

Die Nachrichtendienste und ihre jeweiligen Dienstherren - Bundesinnenministerium und Bundeskanzleramt - weisen darauf hin, dass die neuen Befugnisse eine große Änderung darstellen. Gleichzeitig betonen sie jedoch, dass BND und BfV durch die Reform in rechtlicher Hinsicht lediglich in Teilbereichen das Niveau anderer europĂ€ischer Dienste erreichen.

Dobrindt sagt: "Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten." Dies ist aus Sicht der Bundesregierung angesichts der zunehmenden FĂ€lle von Spionage, Sabotage und Anschlagsrisiken - vor allem russischer Auftraggeber - dringend notwendig. "Wir sind tĂ€gliches Ziel hybrider KriegsfĂŒhrung", betont der Innenminister.

Kritiker befĂŒrchten, dass durch die Reform das Prinzip aufgeweicht wird, wonach die Aufgabenbereiche von Nachrichtendiensten und Polizei strikt getrennt bleiben mĂŒssen. Dobrindt verweist auf FĂ€lle, in denen der Verfassungsschutz aktuell tatenlos zusehen mĂŒsse, wenn ein auslĂ€ndischer befreundeter Dienst, einen Hinweis auf eine Bedrohung mit der Maßgabe geliefert habe, diese mit keiner anderen Behörde zu teilen - auch nicht der Polizei. Im Bezug auf den BND sei die Lage ohnehin anders, da bei seinen auf das Ausland gerichteten AktivitĂ€ten ein Eingreifen deutscher PolizeikrĂ€fte im konkreten akuten Fall schon praktisch nicht möglich sei.

Die Linke ĂŒberzeugt das alles nicht. Ihr BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer, Janis Ehling, sagt, wenn akute Gefahr drohe, mĂŒsse jeder BĂŒrger ohnehin handeln, dafĂŒr brauche es keine Sonderregelung fĂŒr Geheimdienst-Mitarbeiter. Sein Fazit: "Die Ausweitung der Geheimdienstbefugnisse lĂ€sst jedes vernĂŒnftige Maß vermissen."

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