Bundesregierung plant Steuerreform und Spritpreis-Entlastung
22.04.2026 - 01:30:29 | boerse-global.deDie Bundesregierung drückt beim Steuerrecht aufs Tempo: Noch vor der Sommerpause soll eine milliardenschwere Entlastung an der Tankstelle kommen, während die große Steuerreform für 2027 konkrete Formen annimmt. Im Fokus stehen dabei der Mittelstand und die Bekämpfung hoher Energiepreise.
Temporärer Tankrabatt soll im Mai starten
Ab dem 1. Mai könnten Autofahrer deutlich weniger für Benzin und Diesel zahlen. Der Bundestag debattierte am 16. April einen Koalitionsvorschlag für einen zeitlich begrenzten Steuernachlass. Geplant ist eine Senkung der Energiesteuer um 14,04 Cent pro Liter. Inklusive Mehrwertsteuer würde die Entlastung an der Zapfsäule bei rund 17 Cent pro Liter liegen. Der Rabatt soll bis zum 30. Juni gelten.
Die Maßnahme hat ihren Preis: Der Staat würde 2026 voraussichtlich rund 1,6 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verlieren. Der historische Höchststand des Dieselpreises von über 2,50 Euro am 7. April hat den politischen Druck zusätzlich erhöht. Die Opposition fordert andere Wege: Die AfD plädiert etwa für eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 50 Cent und die Abschaffung der CO2-Steuer. Ob eine Übergewinnsteuer kommt, wird der Finanzausschuss des Bundesrates voraussichtlich heute beraten.
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Große Steuerreform 2027: Mehr Last für Topverdiener
Während die Tank-Entlastung nur ein kurzes Strohfeuer sein soll, plant die Ampelkoalition einen grundlegenden Systemwechsel für 2027. CDU/CSU und SPD haben klare Vorstellungen: Die breite Masse der Steuerzahler soll entlastet werden, während Spitzenverdiener stärker zur Kasse gebeten werden.
CSU-Politiker Alexander Dobrindt brachte eine Anhebung des Spitzensteuersatzes oder der sogenannten Reichensteuer ins Spiel. Derzeit greift der Spitzensatz ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro, die Reichensteuer ab etwa 277.826 Euro für Alleinstehende. Die SPD pocht seit langem auf eine stärkere Belastung hoher Einkommen, um die Mitte zu entlasten. Erste Modelle, die um den 20. April kursierten, versprechen dem Durchschnittsverdiener eine jährliche Ersparnis von mehreren hundert Euro.
Bereits 2026 sind einige Erleichterungen in Kraft: Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro, die Pendlerpauschale stieg auf 38 Cent pro Kilometer. Der Solidaritätszuschlag entfällt zudem für deutlich mehr Bürger, da die Befreiungsgrenze auf 20.350 Euro angehoben wurde.
Rentenpolitik: „Aktivrente“ und unsichere Zukunft
Auch bei der Altersvorsorge wird an Entlastungen gearbeitet. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die gesetzliche Rente am 21. April als „Basisabsicherung“. Ein Rentenpaket von 2025 hat das Sicherungsniveau zwar bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert. Prognosen sagen jedoch einen Rückgang auf 46,3 Prozent bis 2039 voraus.
Ein Anreiz zum längeren Arbeiten ist die „Aktivrente“. Sie erlaubt Rentnern, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen – allerdings bisher nicht Selbstständigen. Eine Rentenkommission soll im Sommer 2026 strukturelle Reformvorschläge vorlegen, die bis Anfang 2027 umgesetzt werden sollen. Parallel berät der Bundesrat heute über das Altersvorsorgereformgesetz, das private Vorsorge modernisieren und ein neues Altersvorsorgedepot einführen will.
Schärfere Regeln für Steuerberater und Digital-Pflicht
Während Bürger entlastet werden sollen, zieht der Gesetzgeber bei Steuerberatern die Zügel an. Der Finanzausschuss des Bundestags will heute eine Verschärfung des Steuerberatergesetzes auf den Weg bringen. Ziel ist ein strikteres Verbot von Fremdbesitz, um zu verhindern, dass Private-Equity-Firmen wie EQT oder Partners Group über ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in deutsche Steuerkanzleien investieren.
Die Bundessteuerberaterkammer kündigte an, bestehende Deals, die gegen die Regeln verstoßen, rückgängig zu machen. Das Gesetz soll am 2. Mai den Bundestag und am 8. Mai den Bundesrat passieren.
Gleichzeitig schreitet die Digitalisierung voran: Ab 2027 werden Steuerbescheide für Nutzer des Elster-Portals standardmäßig nur noch digital zugestellt. Wer weiter Papier erhalten möchte, muss dies bis Ende 2026 beantragen. Der digitale Bescheid gilt vier Tage nach Bereitstellung im Postfach als zugestellt.
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Steuereinnahmen bleiben robust
Die Spielräume für Entlastungen sind da, denn die Steuereinnahmen halten sich wacker. Nach dem Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums stiegen die Gesamteinnahmen im März um 3,5 Prozent im Vorjahresvergleich. Besonders kräftig legten die Lohnsteuer (+4 %) und die Mehrwertsteuer (+14,6 %) zu. Die Körperschaftsteuer verbuchte dagegen ein Minus von 11,9 Prozent.
Für das Gesamtjahr 2026 rechnet die Finanzverwaltung mit Einnahmen von 926,9 Milliarden Euro – ein Plus von 2,8 Prozent. Diese stabile Basis macht den geplanten 1,6-Milliarden-Euro-Tankrabatt finanzierbar, auch wenn er im Haushalt umstritten bleibt.
Die Rechtsprechung präzt die Steuerpraxis weiter: Der Bundesfinanzhof entschied am 16. April, dass vorausgezahlte Kapitalanteile eines Kommanditisten den Verlustausgleich in späteren Jahren nicht erhöhen. Ebenfalls an diesem Tag urteilte der BFH, dass die Vermietung von Kühlräumen für Bestattungen nicht von der Grundstücksumsatzsteuer-Befreiung profitiert.
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