Bundesgerichtshof, Forderungen

Bundesgerichtshof prĂŒft Forderungen von Wirecard-AktionĂ€ren

16.10.2025 - 05:50:05

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschÀftigt sich an diesem Donnerstag (11 Uhr) mit den Forderungen von Wirecard-AktionÀren im Insolvenzverfahren des einstigen Dax DE0008469008-Unternehmens.

Es geht um die Frage, ob geschĂ€digte AktionĂ€re mit ihren Schadenersatz-AnsprĂŒchen als einfache GlĂ€ubiger Geld aus der Insolvenzmasse fordern können oder nicht. Ob das höchste deutsche Zivilgericht am selben Tag schon ein Urteil fĂ€llt, ist unklar. (Az. IX ZR 127/24)

In dem konkreten Fall verlangt die Vermögensverwaltung Union Investment von Wirecard 10 Millionen Euro Schadenersatz. Der Insolvenzverwalter sieht aber die Forderungen von GlĂ€ubigern wie kreditgebenden Banken oder ehemaligen Wirecard-Angestellten, denen der Zahlungsdienstleister noch Geld schuldet, als vorrangig. GeschĂ€digte AktionĂ€re wĂ€ren demnach nur zu berĂŒcksichtigen, falls am Ende noch Geld ĂŒbrig bliebe - wonach es aber nicht aussieht.

50.000 AktionÀre fordern 8,5 Milliarden Euro

Die dagegen gerichtete Klage von Union Investment konnte zuletzt einen Erfolg verbuchen. In einem Zwischenurteil entschied das Oberlandesgericht MĂŒnchen im September 2024, dass AktionĂ€re ihre AnsprĂŒche als Insolvenzforderungen geltend machen können. Nun soll der BGH entscheiden. Das Urteil könnte dabei auch fĂŒr andere Insolvenzverfahren weitreichende Folgen haben.

In Summe geht es in Karlsruhe um viel Geld: Etwa 50.000 Wirecard-AktionÀre haben laut Gericht Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Insgesamt fordern die Wirecard-GlÀubiger 15,4 Milliarden Euro. Die Insolvenzmasse betrÀgt aber nur rund 650 Millionen Euro. Voraussichtlich werden die GlÀubiger also in jedem Fall nur einen sehr kleinen Teil ihrer Forderungen bekommen.

@ dpa.de