BGH kippt Klausel zur einseitigen RentenkĂŒrzung
10.12.2025 - 18:30:08In dem konkreten Fall war die Verbraucherzentrale Baden-WĂŒrttemberg gegen die Allianz Lebensversicherung vor Gericht gezogen. Das Urteil betrifft laut VerbraucherschĂŒtzern aber auch VertrĂ€ge anderer groĂer Anbieter.
Die beanstandete Klausel sah vor, dass die Allianz den Rentenfaktor senken kann, wenn aufgrund von UmstÀnden, die bei Abschluss des Vertrags nicht absehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten stark steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen stark sinkt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte der Versicherung im Januar untersagt, sich auf diese Klausel zu berufen.
Der BGH wies die Revision der Allianz gegen das Urteil nun weitgehend zurĂŒck. Die Vereinbarung sei unwirksam, weil sie keine Verpflichtung der Allianz vorsehe, den Rentenfaktor spĂ€ter zu erhöhen, falls die UmstĂ€nde, die zu der Senkung fĂŒhrten, sich wieder verbessern. Dadurch wĂŒrden die Versicherten unangemessen benachteiligt, so der Senat. (Az. IV ZR 34/25)
Womöglich eine Million VertrÀge betroffen
Die Allianz Lebensversicherung hatte darauf verwiesen, dass die Senkung des Rentenfaktors von einem unabhĂ€ngigen TreuhĂ€nder geprĂŒft wurde, der sie als erforderlich und angemessen bestĂ€tigt habe. Nach Angaben der Versicherung könnten von dem nun rechtskrĂ€ftigen Urteil Allianz-VertrĂ€ge betroffen sein, die von Juli 2001 bis einschlieĂlich 2006 abgeschlossen wurden. In danach abgeschlossenen VertrĂ€gen sei die beanstandete Regelung nicht enthalten, sagte ein Sprecher.
Der Bund der Versicherten geht davon aus, dass die Entscheidung auch ĂŒber die VertrĂ€ge der Allianz DE0008404005 hinaus von Bedeutung ist. So könnten laut Vorstand Stephen Rehmke rund eine Million VertrĂ€ge von verschiedenen Versicherern betroffen sein, die bis Mitte der 2010er-Jahre angeboten und bei denen spĂ€ter RentenkĂŒrzungen aufgrund Ă€hnlicher Klauseln vorgenommen wurden.

