Kabinett reformiert Versorgungsausgleich bei Scheidung
22.04.2026 - 08:22:19 | boerse-global.deEin Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig soll Lücken schließen, die vor allem Frauen im Alter in die Armut treiben können. Die Reform war heute ein zentraler Tagesordnungspunkt im Kabinett.
Gerechtere Verteilung von Altersvorsorge
Der sogenannte Versorgungsausgleich steht vor einer Modernisierung. Künftig sollen auch bisher oft übersehene Ansprüche wie bestimmte betriebliche Altersvorsorgen oder hohe Einmalzahlungen von Unternehmern berücksichtigt werden – und das sogar rückwirkend. Das Ziel ist klar: Eine Scheidung darf nicht länger ein Hauptrisiko für Altersarmut sein.
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Justizministerin Marion Hubig betonte, es gehe um mehr Fairness bei der Verteilung der im Eheleben aufgebauten Altersvorsorge. Der Entwurf bringt auch praktische Erleichterungen. So können Gerichte die Aufteilung sehr kleiner Ansprüche künftig leichter aussetzen, um Bürokratie zu sparen.
Ein wichtiger Punkt für die Planungssicherheit: Der Zeitraum, in dem ein bereits beschlossener Versorgungsausgleich noch einmal überprüft werden kann, wird verlängert. Statt wie bisher ein Jahr vor Rentenbeginn kann ein Antrag darauf künftig zwei Jahre vorher gestellt werden. Nach der grundsätzlichen Zustimmung des Kabinetts muss der Bundestag das Gesetz noch beraten und verabschieden.
Deutliche Rentenerhöhung ab Juli
Parallel zu den strukturellen Reformen steht für Millionen Rentner eine spürbare Erhöhung der Monatszahlungen an. Ab dem 1. Juli 2026 steigt die gesetzliche Rente um 4,24 Prozent. Grund ist die positive Lohnentwicklung.
Der aktuelle Rentenwert klettert damit von 40,79 auf 42,52 Euro. Für einen Standardrentner mit 45 Entgeltpunkten bedeutet das ein monatliches Plus von rund 77,85 Euro brutto. Die Regelaltersrente läge dann bei etwa 1.913,40 Euro brutto.
Auf dem Konto landet allerdings etwas weniger. Von der Erhöhung werden noch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, die bei etwa 12,35 Prozent liegen. Besonders wichtig: Rentner, die Grundsicherung beziehen, haben oft nichts von der Erhöhung. Die höhere Rente wird dann auf die Sozialleistung angerechnet.
Ebenfalls zum 1. Juli werden die Freibeträge bei Witwen- und Witwerrenten angepasst. Der monatliche Grundfreibetrag für eigenes Einkommen steigt von 1.076,86 auf 1.122,53 Euro netto. Der Kinderzuschlag pro Waise erhöht sich von 228,42 auf 238,11 Euro. Erst Einkommen oberhalb dieser Grenzen werden zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Neue Regeln für Minijobs und Steuern
Bereits seit Jahresbeginn gelten neue Rahmenbedingungen für geringfügige Beschäftigung. Der Mindestlohn stieg zum 1. Januar auf 13,90 Euro. Das zog automatisch eine Anhebung der Minijob-Grenze nach sich.
Aktuell liegt die monatliche Verdienstobergrenze bei 603 Euro. Bei Mindestlohn sind das maximal etwa 43 Arbeitsstunden im Monat. Die Jahresobergrenze beträgt 7.236 Euro. Auch die Gleitzone für Midijobs wurde angehoben und reicht nun bis zu einem Einkommen von 2.000 Euro monatlich.
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Steuerlich gibt es Entlastungen: Der Grundfreibetrag für 2026 liegt bei 12.348 Euro für Singles. Für Verheiratete verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro. Das soll vor allem Gering- und Mittelverdiener entlasten, darunter auch rentenbezahlende Minijobber.
Politische Debatte um Zukunft der Rente
Die aktuellen Anpassungen finden vor dem Hintergrund einer hitzigen Debatte über die Zukunft der gesetzlichen Rente statt. Nach Äußerungen von Unionsfraktionschef Friedrich Merz, die Rente könne künftig nur noch Grundsicherung bieten, positioniert sich die SPD klar dagegen. Generalsekretärin Klüssendorf warnte vor massivem Widerstand gegen jegliche Kürzungen des Rentenniveaus.
Gleichzeitig fordern Wirtschaftsverbände wie der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks weitere Reformen. Sie plädieren dafür, Minijobber rentenversicherungspflichtig zu machen und die Pauschalsteuern anzuheben. Dies würde, so das Argument, eine dynamischere Anhebung der Verdienstgrenze über 603 Euro hinaus rechtfertigen.
Weitere Reformen bereits in Planung
Die Politik hat bereits die nächsten Schritte im Blick. Ab dem 1. Januar 2027 werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder aufgewertet. Statt bisher 2,5 Jahren gibt es dann drei Jahre pro Kind – angeglichen an die Regelung für später Geborene. Pro anerkanntem Erziehungsjahr bringt das etwa 41 Euro mehr Rente im Monat.
Bereits im Juli 2026 soll zudem die Grundsicherung für bestimmte Gruppen Teile des Bürgergeld-Systems ablösen. In einigen Bundesländern wie Sachsen wird bereits über schärfere Regeln für erwerbsfähige Leistungsbezieher in den Haushalten für 2027 und 2028 diskutiert.
Rentner und Arbeitnehmer in der Gleitzone sollten ihre Einkommensgrenzen im Auge behalten. Nur so können sie von den neuen Freibeträgen und den reformierten Regeln zum Versorgungsausgleich profitieren, die das Kabinett heute auf den Weg gebracht hat.
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