ROUNDUP, Klagen

Klagen gegen FernwÀrmeversorger wegen Preiserhöhungen

01.12.2025 - 16:23:32

VerbraucherschĂŒtzer sind gegen mehrere FernwĂ€rmeversorger in Deutschland wegen aus ihrer Sicht ungerechtfertigter Preiserhöhungen vor Gericht gezogen.

Klagen wurden bisher gegen die Hansewerk Natur GmbH im schleswig-holsteinischen Quickborn, die E.ON Energy Solutions GmbH in Essen und die Stadtwerke Neubrandenburg eingereicht, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin mitteilte. Eine weitere Klage ist demnach in Vorbereitung.

In den FÀllen handelt es sich um Sammelklagen. Sie richten sich gegen die Formeln, mit der die Anbieter ihre Preise errechnet haben. Diese entsprÀchen nicht den gesetzlichen Vorgaben, meint der Verband. Die Preiserhöhungen seien damit ungerechtfertigt. Urteile sind den Angaben zufolge bisher nicht ergangen.

Verband geht gegen Berechnungsformel vor

"Wir wenden uns gegen die PreisĂ€nderungsklausel, mit der die Preiserhöhungen begrĂŒndet wurden. Wenn diese Klausel unwirksam ist, fehlt die rechtliche Grundlage fĂŒr die Erhöhungen", erlĂ€uterte ein Sprecher des Verbandes. In diesem Fall könnten die Verbraucher die aufgrund der Klausel erhöhten Preise zurĂŒckfordern.

Alle drei bisher beklagten Versorger haben dem Verband zufolge ihre FernwÀrmepreise in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. FernwÀrmekunden können nicht - wie etwa Verbraucher, die mit Erdgas heizen - den Anbieter wechseln, wenn ihnen die Preise zu hoch erscheinen. In einem FernwÀrmenetz gibt es in aller Regel nur einen Versorger.

Stadtwerke Neubrandenburg ließen ihre Formel extern prĂŒfen

Den Stadtwerken Neubrandenburg liegt die Sammelklage bisher nicht vor, wie eine Sprecherin sagte. "Daher können wir uns dazu aktuell nicht Ă€ußern." Die Klage wurde dem Verband zufolge am 27. November beim Oberlandesgericht in Rostock eingereicht.

Allerdings gab es nach ihren Worten bereits eine Unterlassungsklage beim OLG Rostock aus dem Sommer 2024. Sie soll laut Gericht 2026 fortgefĂŒhrt werden, wie die Sprecherin sagte. Auch diese Klage richtete sich gegen die Berechnungsformel. Das Unternehmen habe damals die FernwĂ€rmeformel extern untersuchen lassen. "Das Ergebnis dieser PrĂŒfung bestĂ€tigte, dass unsere Formel rechtlich zulĂ€ssig ist." FĂŒr die Bildung der FernwĂ€rmepreise gebe es gesetzliche Vorgaben, die hauptsĂ€chlich in der AVBFernwĂ€rmeV geregelt seien. Diese bilde auch die Grundlage der Formel der Stadtwerke Neubrandenburg.

Sieben Verfahren beim Bundeskartellamt

Auch das Bundeskartellamt beschĂ€ftigt sich mit den Preisanpassungsklauseln mehrerer FernwĂ€rmeanbieter in Deutschland. Ende 2023 eröffneten die WettbewerbshĂŒter nach eigenen Angaben Verfahren gegen sieben Stadtwerke und FernwĂ€rmeversorger in Deutschland wegen des Verdachts auf missbrĂ€uchlich ĂŒberhöhte Preissteigerungen im Zeitraum von 2021 bis 2023. Auch dort geht es um Preisanpassungsklauseln in insgesamt neun FernwĂ€rmenetzen.

Im FrĂŒhjahr 2025 teilte das Kartellamt auf seiner Internetseite mit, dass sich bei zunĂ€chst vier dieser Netze der Anfangsverdacht erhĂ€rtet habe und zuungunsten der Verbraucher rechtswidrige Preisanpassungsklauseln verwendet worden seien. Die Verfahren zu allen neun Netzen liefen weiter. Um welche Unternehmen es sich handelt, gab das Kartellamt nicht bekannt.

@ dpa.de