BGH, Werbung

BGH: Werbung muss erklÀren, was 'klimaneutral' bedeutet

Veröffentlicht am: 27.06.2024 um 10:09 Uhr | dpa.de

Wenn Unternehmen mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff werben, muss schon in der Werbung selbst erklÀrt werden, was dieser Begriff konkret bedeutet.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Urteil festgehalten. Im konkreten Fall ging es um eine Werbung mit dem Begriff "klimaneutral". Der Lakritz- und Fruchtgummiherstellers Katjes hatte in einem Lebensmittel-Fachblatt mit diesem Begriff geworben. Der Herstellungsprozess selbst ist dabei nicht emissionsfrei, das Unternehmen unterstĂŒtzt zum Ausgleich aber ĂŒber einen Umweltberater Klimaschutzprojekte.

Die Frankfurter Wettbewerbszentrale hatte geklagt, weil sie die Werbung fĂŒr irrefĂŒhrend hĂ€lt. Dem Verbraucher seien wichtige Informationen - etwa ĂŒber die Art und Weise, wie die KlimaneutralitĂ€t hergestellt wird - vorenthalten worden. Das höchste deutsche Zivilgericht gab den KlĂ€gern am Donnerstag recht und verurteilte Katjes zur Unterlassung der Werbung. Eine ErlĂ€uterung des Begriffs "klimaneutral" war demnach vor allem deshalb erforderlich, weil die Reduktion von CO2-Emissionen und die Kompensation dieser Emissionen keine gleichwertigen Maßnahmen zur Herstellung der KlimaneutralitĂ€t seien.

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