Bundesregierung, Strafen

Bundesregierung plant hĂ€rtere Strafen fĂŒr UmweltschĂ€digung

29.04.2026 - 06:09:32 | dpa.de

Wer der Umwelt erheblichen Schaden zufĂŒgt, soll dafĂŒr kĂŒnftig hĂ€rter bestraft werden.

Das sieht der Entwurf fĂŒr eine Reform des Umweltstrafrechts vor, den das Bundeskabinett heute beschließen will.

Das Vorhaben, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, sieht fĂŒr FĂ€lle, in denen vorsĂ€tzlich katastrophale Folgen herbeigefĂŒhrt werden - etwa eine Ölpest, eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Gleichzeitig sollen die HöchstbetrĂ€ge fĂŒr Geldbußen gegen Unternehmen steigen.

Organisierte KriminalitÀt im Blick

FĂŒr TĂ€ter, die als Teil einer Bande gewerbsmĂ€ĂŸig radioaktive Stoffe oder bestimmte andere gefĂ€hrliche AbfĂ€lle unerlaubt entsorgen, soll demnach kĂŒnftig ein erhöhter Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gelten.

Um Banden und Verantwortlichen in Firmen, die sich durch UmweltkriminalitĂ€t bereichern, besser auf die Schliche zu kommen, sollen bei schweren Umweltstraftaten auch verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die TelekommunikationsĂŒberwachung erlaubt sein.

Als Konsequenz aus dem Dieselskandal soll außerdem der Straftatbestand der Luftverunreinigung angeschĂ€rft werden. Neben Wasser, Luft, Tieren, Pflanzen und der menschlichen Gesundheit soll in Zukunft auch explizit die GefĂ€hrdung oder SchĂ€digung eines Ökosystems strafrechtlich sanktioniert werden.

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