Bundesregierung plant hĂ€rtere Strafen fĂŒr UmweltschĂ€digung
29.04.2026 - 06:09:32 | dpa.deDas sieht der Entwurf fĂŒr eine Reform des Umweltstrafrechts vor, den das Bundeskabinett heute beschlieĂen will.
Das Vorhaben, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, sieht fĂŒr FĂ€lle, in denen vorsĂ€tzlich katastrophale Folgen herbeigefĂŒhrt werden - etwa eine Ălpest, eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Gleichzeitig sollen die HöchstbetrĂ€ge fĂŒr GeldbuĂen gegen Unternehmen steigen.
Organisierte KriminalitÀt im Blick
FĂŒr TĂ€ter, die als Teil einer Bande gewerbsmĂ€Ăig radioaktive Stoffe oder bestimmte andere gefĂ€hrliche AbfĂ€lle unerlaubt entsorgen, soll demnach kĂŒnftig ein erhöhter Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gelten.
Um Banden und Verantwortlichen in Firmen, die sich durch UmweltkriminalitĂ€t bereichern, besser auf die Schliche zu kommen, sollen bei schweren Umweltstraftaten auch verdeckte ErmittlungsmaĂnahmen wie die TelekommunikationsĂŒberwachung erlaubt sein.
Als Konsequenz aus dem Dieselskandal soll auĂerdem der Straftatbestand der Luftverunreinigung angeschĂ€rft werden. Neben Wasser, Luft, Tieren, Pflanzen und der menschlichen Gesundheit soll in Zukunft auch explizit die GefĂ€hrdung oder SchĂ€digung eines Ăkosystems strafrechtlich sanktioniert werden.
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