Aufhebungsvertrag: So verhandeln Sie die beste Abfindung
07.02.2026 - 21:10:12Ein Aufhebungsvertrag kann eine schnelle Lösung sein – doch das erste Angebot des Arbeitgebers ist selten das beste. Experten raten zu strategischem Vorgehen, um die Abfindung zu maximieren.
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist für viele eine Ausnahmesituation. Arbeitgeber nutzen diese Unsicherheit oft aus, indem sie mit einem schnellen Angebot und dem Hinweis auf eine drohende Kündigung Druck aufbauen. Der größte Fehler, den Beschäftigte machen können, ist eine vorschnelle Unterschrift. Die Höhe der Abfindung ist fast immer verhandelbar. Das Ergebnis hängt maßgeblich von der Stärke des individuellen Kündigungsschutzes ab.
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Der entscheidende Hebel: Das Prozessrisiko des Arbeitgebers
In Deutschland besteht nur in Ausnahmefällen ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung. Unternehmen zahlen sie meist, um ein teures Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden. Stellt ein Gericht eine Kündigung als unwirksam fest, muss der Arbeitgeber oft hohe Nachzahlungen leisten. Dieses finanzielle Risiko ist die Verhandlungsgrundlage für Arbeitnehmer.
Je stärker der Kündigungsschutz, desto höher fällt typischerweise die Abfindung aus. Entscheidend sind Faktoren wie eine langjährige Betriebszugehörigkeit, besondere Schutzrechte – etwa bei Schwangeren oder Betriebsratsmitgliedern – oder formale Fehler in einer potenziellen Kündigung. Eine grobe Orientierung bietet die Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Doch das ist nur der Ausgangspunkt.
Professionelle Verhandlungsführung macht den Unterschied
Eine gängige Taktik von Unternehmen ist das „Angebot auf Ultimo“. Sie legen einen Vertrag als vermeintlich letztes Angebot vor und fordern eine schnelle Entscheidung. Fachanwälte betonen: Solche Angebote sind selten endgültig. Sie sollen das Arbeitsverhältnis möglichst günstig beenden.
Die Dynamik ändert sich, sobald ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ins Spiel kommt. Für den Arbeitgeber wird das Risiko einer Kündigungsschutzklage realer. Die Bereitschaft zu einem verbesserten Angebot steigt oft deutlich. Ziel muss es sein, den eigenen Kündigungsschutz wirtschaftlich zu nutzen und nicht unter Druck zu verschenken.
Formfehler und Timing: Kleine Details, große Wirkung
Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz können formale Aspekte die Verhandlungsposition massiv stärken. Jede Kündigung muss formal korrekt sein. Das betrifft die Schriftform, die Unterschrift und bei betriebsbedingten Kündigungen eine fehlerfreie Sozialauswahl. Solche Fehler machen eine Kündigung angreifbar und treiben den Wert der Abfindung in die Höhe.
Das Timing ist ebenso kritisch. Nach Erhalt einer Kündigung bleiben nur drei Wochen, um Klage einzureichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie fehlerhaft war. Daher ist umgehend rechtlicher Rat nach Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsangebots essenziell.
Im Trend: Höhere Abfindungen werden zur Regel
In der Praxis sind Abfindungen, die die übliche Faustformel deutlich übersteigen, keine Seltenheit mehr. Bei Mitarbeitern mit Sonderkündigungsschutz, wie Betriebsratsmitgliedern, werden teilweise Summen in Höhe mehrerer Jahresgehälter vereinbart. Solche Zahlungen sind oft das Ergebnis rechtlicher Auseinandersetzungen, bei denen Unternehmen erhebliche Risiken vermeiden wollen.
Für Firmen ist es häufig strategisch und finanziell sinnvoller, eine hohe Einmalzahlung zu leisten, als einen unkündbaren Mitarbeiter weiterzubeschäftigen und ein langwieriges Gerichtsverfahren zu riskieren. Dies gilt besonders für Führungskräfte, wo das finanzielle Risiko im Falle einer verlorenen Klage besonders hoch ist.
Die aktuelle Rechtsprechung, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 5. Februar 2026 zeigt, unterstreicht, dass arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen für Arbeitgeber unkalkulierbar bleiben. Der Kündigungsschutz bleibt damit der zentrale Hebel für Arbeitnehmer, um auf Augenhöhe zu verhandeln.
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