Thema: Aufhebungsvertrag

Befristete, Verträge

Befristete Verträge: Vorzeitige Kündigung nur mit Aufhebungsvertrag

Ein Rechtsdokument mit einem Füllfederhalter und einer Brille auf einem Schreibtisch. - Foto: über boerse-global.de
Ein Rechtsdokument mit einem Füllfederhalter und einer Brille auf einem Schreibtisch. - Foto: über boerse-global.de

Befristete Arbeitsverhältnisse sind meist nicht vorzeitig kündbar. Ausnahmen gelten bei wichtigem Grund oder einvernehmlichem Aufhebungsvertrag. Neue Urteile und geplante Gesetzesänderungen.

boerse-global.de, 03.08.26 06:09 Uhr
Eine nachdenkliche Person betrachtet Finanzdokumente mit einem Taschenrechner und Stift auf einem dunklen Holztisch. - Foto: über boerse-global.de
Eine nachdenkliche Person betrachtet Finanzdokumente mit einem Taschenrechner und Stift auf einem dunklen Holztisch. - Foto: über boerse-global.de
Zwei Hände über einem Vertrag, eine Hand hält einen Stift. Fokus auf die Entscheidungssituation bei Vertragsunterzeichnung. - Foto: über boerse-global.de
Zwei Hände über einem Vertrag, eine Hand hält einen Stift. Fokus auf die Entscheidungssituation bei Vertragsunterzeichnung. - Foto: über boerse-global.de
Zwei Hände im Geschäftskontext schütteln sich über einem juristischen Dokument mit einem Stift, symbolisch für eine rechtliche Einigung. - Foto: über boerse-global.de
Zwei Hände im Geschäftskontext schütteln sich über einem juristischen Dokument mit einem Stift, symbolisch für eine rechtliche Einigung. - Foto: über boerse-global.de
Zwei Hände, eine mit Stift, über einem Vertrag, einem Taschenrechner und Münzen auf einem Schreibtisch. - Foto: über boerse-global.de
Zwei Hände, eine mit Stift, über einem Vertrag, einem Taschenrechner und Münzen auf einem Schreibtisch. - Foto: über boerse-global.de
Eine Hand unterschreibt ein Dokument mit einem Stift, im Hintergrund unscharfe Gesetzestexte und ein Hammer. - Foto: über boerse-global.de
Eine Hand unterschreibt ein Dokument mit einem Stift, im Hintergrund unscharfe Gesetzestexte und ein Hammer. - Foto: über boerse-global.de
Aufhebungsvertrag: Sperrzeit bis 12 Wochen und 25% Kürzung drohen - Foto: über boerse-global.de
Aufhebungsvertrag: Sperrzeit bis 12 Wochen und 25% Kürzung drohen - Foto: über boerse-global.de
Aufhebungsvertrag: BAG verschärft Regeln für Führungskräfte - Foto: über boerse-global.de
Aufhebungsvertrag: BAG verschärft Regeln für Führungskräfte - Foto: über boerse-global.de
Theater Erfurt: Stadt zahlt 526.000 Euro für Vergleich mit Intendant - Foto: über boerse-global.de
Theater Erfurt: Stadt zahlt 526.000 Euro für Vergleich mit Intendant - Foto: über boerse-global.de
Aufhebungsvertrag: Vorsicht vor Sperrzeit beim Arbeitslosengeld - Foto: über boerse-global.de
Aufhebungsvertrag: Vorsicht vor Sperrzeit beim Arbeitslosengeld - Foto: über boerse-global.de