AKTIE, FOKUS

AKTIE IM FOKUS: Schwung durch Glyphosat-Vergleich ebbt ein wenig ab bei Bayer

18.02.2026 - 08:43:52 | dpa.de

Bei den Bayer-Aktionären DE000BAY0017 scheint sich am Mittwoch die Euphorie vom Vortag über den Glyphosat-Vergleich etwas zu legen.

Am Dienstagnachmittag war der Aktienkurs erstmals seit Sommer 2023 fast wieder auf 50 Euro geklettert, nachdem der Pharma- und Agrarchemiekonzern einen umfassenden Sammelvergleich für die US-Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten angekündigt hatte. Zum Handelsschluss hatte dann ein Kursplus von 7,4 Prozent auf 49,31 Euro auf dem Kurszettel gestanden. Am Mittwochmorgen rutschte der Aktienkurs der Leverkusener nun auf der Handelsplattform Tradegate im Vergleich zum Xetra-Schluss um ein Prozent ab.

Dabei könnten jetzt einige kurzfristig orientierte Anleger erst einmal Kasse machen. Zudem sehen Experten den milliardenschweren Vergleich zwar als weiteren, sehr wichtigen Schritt, um das seit Jahren quälende Thema Glyphosat-Klagen endlich vom Tisch zu bekommen. Sie erinnern jedoch auch an noch offene Fragen. Denn laut dem JPMorgan-Experten Richard Vosser besteht durchaus die Möglichkeit, dass sich zu viele Kläger gegen einen Vergleich entscheiden. Sollten es zu viele sein, würde der gesamte Deal laut Bayer platzen.

Charles Pitman-King von der Barclays-Bank weist auf die ohnehin noch ausstehende Entscheidung des obersten US-Gerichts hin, von der sich Bayer eine Präzedenzentscheidung erhofft. Offen sei aber, was passiere, wenn die Richter des US Supreme Courts nicht zugunsten von Bayer entscheiden. Die Richter müssen entscheiden, ob Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf der Unkrautvernichter - wie Bayer argumentiert - über dem Recht von Bundesstaaten steht.

Es geht also im Kern darum, ob hinreichend vor den Risiken im Umgang mit dem Unkrautvernichter gewarnt wurde. Daher sei die Entscheidung des Supreme Court auch so wichtig, so JPMorgan-Experte Vosser. Denn ein für Bayer günstiger Richterspruch würde dann Kläger betreffen, die ihre Ansprüche mit fehlenden Warnhinweisen begründeten und dem vorgeschlagenen Sammelvergleich nicht zustimmten. Und ersteres sei wohl geschätzt die Grundlage für etwa 80 Prozent aller Verfahren.

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