BGH, Herbst

BGH prĂŒft im Herbst Forderungen von Wirecard-AktionĂ€ren

14.04.2025 - 15:40:52 | dpa.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) will sich im Oktober mit den Forderungen von AktionÀren im Wirecard-Insolvenzverfahren beschÀftigen.

Dabei geht es um die Frage, ob geschĂ€digte AktionĂ€re mit ihren SchadenersatzansprĂŒchen als einfache GlĂ€ubiger an der Verteilung der Insolvenzmasse zu beteiligen sind oder nicht. Das oberste deutsche Zivilgericht hat am 16. Oktober eine Verhandlung in Karlsruhe angesetzt. (Az. IX ZR 127/24)

Das Oberlandesgericht MĂŒnchen hatte zuletzt im September 2024 in der Sache ein sogenanntes Zwischenurteil erlassen. Es entschied, dass die AktionĂ€re ihre Schadenersatz-Forderungen als Insolvenzforderungen geltend machen können. Bisher gibt es dazu noch keine höchstrichterliche Entscheidung. Der BGH soll nun klĂ€ren, ob die Forderungen von AktionĂ€ren den gleichen Rang haben wie die AnsprĂŒche von GlĂ€ubigern, denen ein Pleiteunternehmen Geld schuldet.

In Summe geht es um viel Geld: Laut Gericht haben etwa 50.000 Wirecard-AktionÀre Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Insgesamt fordern die Wirecard-GlÀubiger 15,4 Milliarden Euro. Die Insolvenzmasse betrÀgt derzeit rund 650 Millionen Euro. Voraussichtlich werden die GlÀubiger also in jedem Fall nur einen kleinen Teil ihrer Forderungen bekommen.

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