BGH urteilt zu geschÀtztem Wertverlust nach Verkehrsunfall
05.08.2024 - 14:05:03Damit ist der Wertverlust eines Fahrzeugs gemeint, der nach einem Unfall trotz fachgerechter Reparaturen und Instandsetzung ĂŒbrig bleibt. Denn das Auto bleibt trotzdem ein Unfallfahrzeug - was in der Regel den Wiederverkaufswert mindert.
Der Karlsruher Senat hielt nun in einem Leitsatz fest, dass die Grundlage fĂŒr die SchĂ€tzung dieses merkantilen Minderwerts ein hypothetischer Verkauf des Fahrzeugs sei. Dabei sei von Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreisen auszugehen. Wurde der Minderwert davon abweichend doch vom Bruttopreis ausgehend geschĂ€tzt, muss demnach ein Betrag in Höhe des Umsatzsteueranteils abgezogen werden.
Im konkreten Fall hatte eine Leasingnehmerin nach einem Unfall vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners Schadenersatz gefordert. Ein von der Frau beauftragter SachverstĂ€ndiger ermittelte einen merkantilen Minderwert in Höhe von 5000 Euro. Der Haftpflichtversicherer erstattete ihr aber lediglich rund 4200 Euro - mit der BegrĂŒndung, es mĂŒsse ein Betrag in Höhe des Umsatzsteueranteils abgezogen werden. ZunĂ€chst hatte die Frau mit ihrer Klage um die ĂŒbrigen knapp 800 Euro vor Gericht Erfolg.
Die Argumentation der Vorinstanzen hielt einer revisionsrechtlichen PrĂŒfung des höchsten deutschen Zivilgerichts aber nicht stand. "Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist von dem merkantilen Minderwert fĂŒr den Fall, dass er ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschĂ€tzt wurde, ein dem Umsatzsteueranteil entsprechender Betrag abzuziehen", urteilte der BGH. Es komme nun darauf an, ob im vorliegenden Fall die Wertminderung ausgehend vom Netto- oder vom Bruttoverkaufspreis geschĂ€tzt wurde. Da dazu im Verfahren bisher keine Feststellungen getroffen wurden, geht der Fall an das Landgericht Coburg zurĂŒck.

