BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Arranger auch Arrangeur und Plazeur (so auch meistens im Deutschen gesagt)
Auf dem Finanzmarkt ein Institut, das im Auftrag eines Kunden die Begebung einer Anleihe (Underwriting) sowie die KonsortialfĂŒhrerschaft (Lead Management) und unter UmstĂ€nden auch die Marktpflege ĂŒbernimmt. Die fĂŒr diese Dienstleistungen berechnete GebĂŒhr nennt man (auch im Deutschen) Agency Fee. Im besonderen bei Verbriefungen ein Dienstleister, der von einer Zweckgesellschaft ihm ĂŒbergebene Asset Backed Securities ĂŒbernimmt, deren BonitĂ€t prĂŒft, sie in Tranchen aufteilt, von Rating-Agenturen einstufen lĂ€sst und dann fĂŒr die entsprechenden Wertpapiere bei möglichen Anlegern wirbt. Siehe Bought Deal, Club Deal, Fiscal Agent, Fixed Price Reoffering-Verfahren, Investment Banking, Kreditzusage, unwiderrufliche, Marktpflege, Rating-Anpassung, Roadshow, Syndizierung, Verbriefung, Zweckgesellschaft.

