BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Aufsichts-Dreieck (supervisory triangle)
In Bezug auf Deutschland gesagt von der Tatsache, dass Banken von WirtschaftsprĂŒfern, von der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht und von der Deutschen Bundesbank ĂŒberwacht werden. Eine genauere Abgrenzung der Befugnisse und durchsichtigere AusfĂŒhrungsbestimmungen im einzelnen sind Forderungen, die von den VerbĂ€nden der Kreditwirtschaft immer wieder vorgebracht werden. Siehe Aufsicht, Aufsichtsbehörden, AufsichtsgesprĂ€che, Basel-III. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 113 (die BaFin kann PrĂŒfungsgegenstĂ€nde festlegen, die bei der WirtschaftsprĂŒfung besonders zu beachten sind).
