BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bedienungsgeld, Teil

Bedienungsgeld (service, charge, tip)

Teil der Personalkosten in einem Gastronomiebetrieb, wenn die Entlohnung der Kellner und Serviererinnen ĂŒber eine variabel gestaltete (vom geleisteten Zeiteinsatz oder Umsatz abhĂ€ngige) PrĂ€mie oder als Bestandteil des Festlohns erfolgt, also nicht auch prozentual vom Gast zu tragen ist. Vor allem im Hotel-und GaststĂ€ttengewerbe verbreitete Form der Zahlung eines bestimmten, anteiligen oder freiwillig geleisteten und dann ortsĂŒblichen Betrags seitens des Gastes zu den in Rechnung gestellten Dienstleistungen. Siehe Douceur, Trinkgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen