BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Beschulungsgeld (appropriation of tuition money)
FrĂŒher Ăberweisung des (deutschen Zentral-)Staates an die UnterhaltstrĂ€ger weiterbildender öffentlicher Schulen mit dem Ziel, dass auch finanzschwache Gemeinden entsprechende LehrkrĂ€fte bezahlen können. Die zugewiesenen (appropriierten) BetrĂ€ge wurden in der Regel ĂŒber die (bei der jeweiligen Provinzverwaltung angesiedelten) Landesschul-Kasse an die einzelnen SchultrĂ€ger verteilt. Siehe Appropriationsklausel, Schulgeld.

