BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Bundeskasse manchmal auch (in der Schweiz nur so) Tresorie (federal cash office)
In Deutschland dezentral bei der jeweiligen Oberfinanzdirektion angesiedelte Behörden; ihre ZustĂ€ndigkeit richtet sich grundsĂ€tzlich nach dem Territorialprinzip. Zu den (in der Bundeshaushaltsordnung im einzelnen beschriebenen) Aufgaben einer Bundeskasse gehören neben den ZahlungsgeschĂ€ften fĂŒr alle Bundesbehörden insbesondere die BuchfĂŒhrung ĂŒber geleistete und angenommene Zahlungen und die Rechnungslegung nach Abschluss der BĂŒcher fĂŒr das abgelaufene Haushaltsjahr (§ 70 ff. BHO). Siehe Staat, Stellen, öffentliche, SubsidiaritĂ€tsprinzip.

