BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Gentlemens, Agreement

Gentlemen's Agreement (so auch im Deutschen)

Im Bereich der Geldpolitik versteht man darunter eine formlose (also nicht vertraglich besiegelte) Vereinbarung zwischen der Zentralbank und den Banken. Die Abmachung kann sich auf ein Tun (etwa: Berichterstattung ĂŒber Auslandstöchter) oder Lassen (etwa: Verzicht auf die Begebung zinsvariabler Anleihen) der Banken beziehen. -Wie die Erfahrung zeigt, halten sich die Banken regelmĂ€ssig an solche ÜbereinkĂŒnfte. Denn Banken handeln mit einem Gut (Zentralbankgeld), das von einem Monopolisten (der Zentralbank) ausgegeben und reguliert wird. Es ist allemal fĂŒr die lĂ€ngerfristige GeschĂ€ftspolitik von Nachteil, sich mit einem Angebotsmonopolisten zu ĂŒberwerfen; zumal die Zentralbanken und Aufsichtsbehörden eng zusammenarbeiten, von der Zentralbank angeregte Vor-Ort-PrĂŒfungen der Aufsichtsbehörde in jedem Fall Kosten verursachen, und diese zudem bei auffĂ€lliger Wiederholung dem Ruf des Instituts schaden, sprich: den Goodwill schmĂ€lern. Siehe Reputationsrisiko.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen