BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Good Governance (so auch im Deutschen gesagt)
In Bezug auf Banken als aufsichtsrechtlicher Begriff die verantwortungsvolle, sachkundige GeschĂ€ftsfĂŒhrung. In der Kritik an Basel-II wurde es als weit wichtiger angesehen, die Unternehmensleitung durch die Aufsichtsbehörde enger zu ĂŒberwachen, anstatt durch ausgeklĂŒgelte Eigenkapitalvorschriften eine Risikobegrenzung im Finanzsektor zu erreichen. Denn unbestritten entstanden in der Vergangenheit Finanzkrisen letztursĂ€chlich aus dem waghalsigem Gebaren von Personen bzw. fehlender Kontrolle innert der Banken.

