BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

GeschĂƒÆ’Ă‚Â€fte, AufsichtsbehĂƒÆ’Ă‚Â¶rden

GeschÀfte, verbotene (illegal transactions)

Von den Aufsichtsbehörden untersagte Finanzdienstleistungen. In Deutschland in § 3 KWG aufgezĂ€hlt (Werksparkassen, Zwecksparunternehmen, Unbarprinzip) und nach § 37 mit der sofortigen Schliessung des entsprechenden Instituts durch die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht bedroht. Siehe Schattenbanksystem, Underground Banking. Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin wegen aktueller FĂ€lle.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen