BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Gruppe verbundener Kunden (group of connected customers)
Aufsichtsrechtlicher Begriff, definiert als zwei oder mehr natĂŒrliche oder juristische Personen, die (wenn nicht das Gegenteil nachgewiesen wird) im Hinblick auf einen Kredit insofern eine Einheit bilden, als eine von ihnen zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle ĂŒber die andere oder die anderen befugt ist oder zwei oder mehr natĂŒrliche oder juristische Personen, zwischen denen kein KontrollverhĂ€ltnis im Sinne von besteht, die aber in Hinblich auf den Kredit als Einheit anzusehen sind, weil zwischen ihnen AbhĂ€ngigkeiten bestehen, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass wenn einer dieser Kunden in finanzielle Schwierigkeiten gerĂ€t, die anderen oder alle auf RĂŒckzahlungsschwierigkeiten stossen. Siehe Aktiva-QualitĂ€t, Ausfall-Risiko, Beherrschung, Beteiligung, qualifizierte, Gini- Koeffizient, GranularitĂ€t, Herfindahl-Hirschman-Index, Herstatt-Pleite, Klumprisiko, Kontrahentenrisiko, Konzentrationsrisiko, Kreditereignis, Kreditversicherung, Kumul, Kunde, fauler, Millionenkredite, Solvenzrisiko, Value-at-Risk.

