BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kategorie-2-Sicherheit, Stufe

Kategorie-2-Sicherheit (tier-two asset; tier = hier: Stufe, Ebene)

Bei der EZB frĂŒher marktfĂ€hige oder nicht marktfĂ€hige Sicherheit, fĂŒr welche die jeweilige nationale Zentralbank vorbehaltlich der Zustimmung der EZB die Zulassungskriterien festlegte. -In Deutschland konnten so als Sicherheit fĂŒr die Refinanzierung Wechsel bei den Landeszentralbanken eingereicht werden; wiewohl es keinen Rediskontkredit zu bevorzugten Konditionen mehr gibt. Man nannte solche Wechsel auch "Tier-2-Papiere". Mit Jahresbeginn 2007 wurde ein einheitliches Sicherheiten-Register fĂŒr den Euro-WĂ€hrungsraum eingefĂŒhrt. -Im Mai 2007 beschloss der EZB-Rat, dass vor ultimo Mai 2007 begebene marktfĂ€hige Sicherheiten, welche an nicht geregelten MĂ€rkten gehandelt werden (und die derzeit die Anforderungen des Eurosystems bezĂŒglich Sicherheit und ZugĂ€nglichkeit, nicht aber hinsichtlich der Transparenz erfĂŒllen) ihre NotenbankfĂ€higkeit bis zum ultimo Dezember 2009 behalten. Sie sind nach diesem Zeitpunkt jedoch fĂŒr KreditgeschĂ€fte des Eurosystems nicht mehr zulĂ€ssig. Ungedeckte marktfĂ€hige Kategorie-2-Sicherheiten, die von Instituten emittiert wurden sind mit Wirkung vom 1. Juni 2007 nicht mehr notenbankfĂ€hig. Siehe Erstklassenwechsel, Kategorie-1-Sicherheit, Sicherheiten. Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 2001, S. 55 ff., Jahresbericht 2001 der EZB, S. 78 f.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen