BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kreditinstitut, Abs

Kreditinstitut, grenzĂŒberschreitend tĂ€tiges (transborder financial institution)

Nach § 53b Abs. 1 KWG können Kreditinstitute im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit in Deutschland (auch ohne örtliche Niederlassung) grenzĂŒberschreitend tĂ€tig werden. Die Beaufsichtigung erfolgt in diesem Fall ausschliesslich durch die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes. Die Bundesanstalt fĂŒr Fnanzdienstleistungsaufsicht fĂŒhrt ein Verzeichnis der entsprechenden Unternehmen, das auf der Homepage eingesehen werden kann. Siehe Auslandsbanken, Abschottung, Allianzen, grenzĂŒberschreitende, Auslandzweigstelle, Cassis-de-Dijon-Urteil, Einlagesicherung, EuropĂ€ischer Pass, Markteintrittskosten, ReprĂ€sentanz.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen