BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Lamfalussy-Verfahren (Lamfalussy process)
Nach seinem Vorsitzenden, dem belgischen Baron Alexandre Lamfalussy benannter und von den Regierungen der EU im November 2000 eingerichteter Vierstufen-Plan mit dem Ziel einer Rechtsangleichung auf dem Finanzmarkt der EU. In Stufe 1 wird jeweils eine Rahmengesetzgebung fĂŒr die EU- Organe (Parlament, Ministerrat, Kommission) vorbereitet. In einem nĂ€chsten Schritt erfolgt die Erarbeitung von DurchfĂŒhrungsbestimmungen. In Stufe 3 wird die einheitliche Umsetzung sowie auch die Einpassung der neuen Regelungen in die jeweiligen nationalen aufsichtsrechtlichen Gegebenheiten vorgenommen. Die letzte Stufe verfolgt das Ziel, die Anwendung und Durchsetzung des auf diesem Wege geschaffenen EU-Rechts (Aufsichtskonvergenz; prudential convergence) zu gewĂ€hrleisten. -Auf allen vier Stufen wirken die einzelnen europĂ€ischen Aufsichtsbehörden durch ihre Arbeitsgruppen mit. -Kritisch begleitet wird das Lamfalussy-Verfahren durch ein Interinstitutionelle Ăberwachungsgruppe, die vor allem auch mit der Beurteilung der praktischen Anwendung der rechtsangleichenden Schritte befasst ist. Siehe Aktionsplan fĂŒr Finanzdienstleistungen, Aufsicht, europĂ€ische, Finanzmarktaufsicht, europĂ€ische, SubsidiaritĂ€tsprinzip, Ăberregulierung.

