BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Londoner, Verfahren

Londoner Verfahren (London approach)

Ein unter der Schirmherrschaft der Bank von England aufgestellte Vereinbarung fĂŒr den Fall, dass es (in England) zum Zusammenbruch grosser Unternehmen kommt. Kern der Absprache ist, dass eine Bank ihre ausstehenden Kredite vorerst nicht eintreibt und auch nicht auf ein Konkursverfahren drĂ€ngt, die von notleidenden Darlehn an das Unternehmen betroffenen Banken zusammenarbeiten und sich in allen Schritten abstimmen sowie die betroffenen Banken allfĂ€llige Verluste nach einem bestimmten System teilen. -Hintergrund des Londoner Verfahrens ist die Tatsache, dass sich die Banken (und alle Beteiligten) erfahrungsgemĂ€ss besser stellen, wenn das Unternehmen weitergefĂŒhrt und aus der Krise herausgefĂŒhrt wird, als wenn es in Konkurs geht. Siehe Crash, Hedge-Fonds, Intercreditor Agreement, Krisenlasten-Verteilungsprogramm, Reintermediation, Risikokapital, Verlustteilungsprinzip. Vgl. IMF: Economic Issues 31: Corporate Sector Restructuring.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen