BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Versicherungsvermittlung

Versicherungsvermittlung (insurance procuration)

Am 22. Mai 2007 traten das "Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts" sowie die "Verordnung ĂŒber die Versicherungsvermittlung und Beratung", durch welche die Richtlinie 2002/92 EG ĂŒber Versicherungsvermittlung (ABl EG 2003 Nr. L 9 S. 3) in deutsches Recht umgesetzt wurde, in Kraft. Mit diesem Gesetz wird der bisher frei zugĂ€ngliche Beruf des Versicherungsvermittlers neu geregelt. GemĂ€ss den Vorgaben der Richtlinie wird die Versicherungsvermittlung zu einer TĂ€tigkeit, die grundsĂ€tzlich einer Erlaubnis gemĂ€ss § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) sowie einer Registrierung bedarf. Die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht hat dazu am 4. Juni 2007 ein Merkblatt in ihre Internetseite gestellt, das die neue Rechtslage erlĂ€utert. Freilich fĂŒhrt diese Behörde auch zukĂŒnftig keine unmittelbare Aufsicht ĂŒber Versicherungsvermittler, auch nicht ĂŒber gebundene Vermittler. In Deutschland dĂŒrfen an heimische Kunden grundsĂ€tzlich nur VersicherungsvertrĂ€ge solcher Gesellschaften vermittelt werden, die eine Erlaubnis zum Betrieb des VersicherungsgeschĂ€ftes besitzen. Jedoch wurden allein im ersten Halbjahr 2003 etwa 10 000 LebensversicherungsvertrĂ€ge vermittelt, die dieser Vorschrift nicht genĂŒgen. Siehe Underground Banking, UnregelmĂ€ssigkeiten-Meldepflicht, Versicherungs-Zweitmarkt, Winkelmakler. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 75, Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 81 (die Versicherungsvermittlung ist zu einem erlaubnispflichtigen Gewerbe geworden; EUVersicherungsvermittler- Richtlinie). Siehe Reisebureau.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen