BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Zwischenverwahrung (intermediate custody)
Eine (inlĂ€ndische) Bank lĂ€sst auslĂ€ndische Wertpapiere ihrer Kunden hĂ€ufig im Heimatland des jeweiligen Ausstellers deponieren. Aufsichtsrechtlich muss diesfalls gewĂ€hrleistet bleiben, dass der Bankkunde seine Interessen (etwa den Anspruch auf Auslieferung effektiver StĂŒcke) wahrnehmen kann. Siehe Dematerialisierung, Depot, Depotgesetz, Escrow, Wertpapier-Nebendienstleistungen, Verwahrstelle. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 f.

