AfD-Mitarbeiter prügeln sich im Bundestag – Polizei ermittelt
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 19:24 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSErmittlungen nach Vorfall im Jakob-Kaiser-Haus
- Die Bundestagspolizei schlichtete den Streit um 23:20 Uhr.
- Der Vorfall ereignete sich am späten Mittwochabend in Berlin.
- Bei beiden Beteiligten soll Alkoholeinfluss festgestellt worden sein.
- Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren von Amts wegen ein.
AfD-Mitarbeiter sollen sich im Bundestag geprĂĽgelt haben
Zwei Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten sollen sich am späten Mittwochabend in einem Gebäude des Bundestags geprügelt haben. Die Auseinandersetzung ereignete sich nach einem Bericht des Spiegel im Jakob-Kaiser-Haus neben dem Reichstagsgebäude.
Bundestagspolizei schlichtet Streit
Die Auseinandersetzung soll so heftig verlaufen sein, dass die Bundestagspolizei alarmiert wurde. Die Beamten sollen den Streit um 23:20 Uhr geschlichtet haben.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Bei beiden Kontrahenten sollen die Beamten Alkoholeinfluss festgestellt haben. Zudem sollen Ermittlungsverfahren von Amts wegen eingeleitet worden sein.
AfD-Fraktion nicht informiert
Ein Sprecher der AfD-Fraktion teilte auf Anfrage des Nachrichtenmagazins mit, der Fraktion sei von dem Vorfall nichts bekannt.
Der gemeldete Vorfall fällt in eine Zeit, in der der Bundestag wegen seiner Sicherheitsstruktur besonders sensibel auf Vorfälle in den Parlamentsgebäuden reagiert. Das Jakob-Kaiser-Haus gehört zum Gebäudekomplex des Bundestags und beherbergt zahlreiche Abgeordnetenbüros sowie Arbeitsbereiche der Fraktionen.
Für die Einordnung ist entscheidend, dass die Auseinandersetzung außerhalb einer öffentlichen Plenarsitzung stattgefunden haben soll. Der Vorgang betrifft damit nicht unmittelbar eine parlamentarische Entscheidung, wirft aber Fragen zum Verhalten von Beschäftigten in den Bundestagsgebäuden und zum Umgang mit Sicherheits- und Ordnungsregeln auf.
Polizeiliche Ermittlungen als nächster Schritt
Die Bundestagspolizei griff nach der Meldung ein und leitete Ermittlungsverfahren von Amts wegen ein. Damit liegt die weitere Bewertung zunächst bei den zuständigen Ermittlungsbehörden; aus dem gemeldeten Einschreiten folgt noch keine strafrechtliche Entscheidung.
Politisch dürfte zudem der Umgang der AfD-Fraktion mit dem Vorgang im Mittelpunkt stehen. Die Fraktion erklärte, ihr sei von dem Vorfall nichts bekannt. Für Leser ist vor allem relevant, dass der Streit nach derzeitigem Stand nicht als parlamentarische Auseinandersetzung, sondern als mutmaßlicher Zwischenfall unter Mitarbeitern behandelt wird.
