AfD, Hackerangriff

AfD prüft 24 Mailkonten nach Hackerangriff im September

Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 13:14 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Nach dem Angriff im September hat die AfD 24 Mail-Postfächer untersuchen lassen. Bei zehn Konten sollen teilweise Daten gestohlen worden sein; parallel kursieren Berichte über den Abfluss von mehr als 420.000 internen E-Mails.

AfD untersucht Konten nach September-Angriff

  • Die AfD überprüfte 24 Postfächer wegen des Verdachts einer Kompromittierung.
  • Bei zehn Konten wurden offenbar teilweise gestohlene Daten festgestellt.
  • Seit Montag kursieren Berichte über mehr als 420.000 mutmaßlich abgeflossene interne E-Mails.
AfD-Logo (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

AfD untersucht Mailkonten nach Hackerangriff

Die AfD hat nach einem im September festgestellten Hackerangriff 24 Mail-Postfächer überprüfen lassen. Bei zehn dieser Konten wurden nach Angaben eines Parteisprechers offenbar teilweise Daten gestohlen.

Berichte über mehr als 420.000 E-Mails

Die Überprüfungen erfolgten wegen des Verdachts, dass die Postfächer kompromittiert worden sein könnten. Seit Montag kursieren auf der Plattform X Berichte, wonach mehr als 420.000 interne E-Mails mutmaßlich abgeflossen sein könnten.

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Partei hatte Angriff bereits mitgeteilt

Die AfD hatte zuvor mitgeteilt, dass im September mehrere Mailkonten von dem Hackerangriff betroffen waren. Die nun genannten 24 überprüften Postfächer konkretisieren den Umfang der internen Untersuchung.

Umfang des Datenabflusses offen

Bei zehn Postfächern seien offenbar teilweise Daten gestohlen worden, sagte ein Sprecher. Ob die im Internet genannten mehr als 420.000 E-Mails vollständig aus diesen Konten stammen, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.

Der Angriff auf die AfD-Mailkonten steht im Zusammenhang mit einer seit Montag öffentlich diskutierten Veröffentlichung großer Datenmengen. Nach Angaben der Partei wurden 24 Postfächer wegen des Verdachts einer Kompromittierung überprüft; bei zehn Konten sollen teilweise Daten abgeflossen sein.

Die Zahl der mutmaßlich betroffenen Nachrichten liegt deutlich über dem Umfang einzelner persönlicher Postfächer. Dadurch reicht die mögliche Tragweite von privaten oder organisatorischen Informationen bis zu interner Parteikommunikation. Welche Inhalte tatsächlich aus den zehn Konten stammen und ob sämtliche im Internet genannten Nachrichten aus dem Angriff stammen, ist für die politische und rechtliche Bewertung entscheidend.

Politische und rechtliche Bedeutung

Für Parteien gehören E-Mail-Systeme zur kritischen Infrastruktur ihrer täglichen Arbeit, auch wenn sie nicht automatisch unter dieselben Schutzvorgaben wie staatliche Stellen fallen. Ein solcher Vorfall kann Datenschutzfragen, mögliche Verstöße gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Sicherung digitaler Beweise auslösen.

Die AfD muss nun insbesondere klären, welche Konten betroffen waren, welche Daten abgeflossen sind und ob weitere Systeme geschützt oder untersucht werden müssen. Für Empfänger der veröffentlichten Nachrichten stellt sich zugleich die Frage, ob eine Weiterverbreitung rechtlich zulässig ist und ob darin personenbezogene oder vertrauliche Informationen enthalten sind.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Euronews: „AfD: Mehr als 421.000 E-Mails nach Hackerangriff veröffentlicht“ (20.10.2026)

Der Beitrag ordnet den Vorfall als Veröffentlichung von mehr als 421.000 E-Mails ein und hebt hervor, dass sich der Angriff bereits im September ereignet haben soll. Im Mittelpunkt stehen damit Umfang und Veröffentlichung der Daten.

ZDFheute: „Hackerangriff auf E-Mail-Konten der AfD: Daten online aufgetaucht“ (20.10.2026)

ZDFheute berichtet ebenfalls über nach eigenen Angaben rund 421.000 AfD-E-Mails. Der Schwerpunkt liegt auf den im Internet aufgetauchten Daten, während die konkrete Zuordnung zu einzelnen kompromittierten Konten offenbleibt.

Gemeinsam ist den Berichten die Darstellung eines Hackerangriffs im September und einer anschließenden Veröffentlichung großer Datenmengen. Unterschiede bestehen vor allem bei der Schwerpunktsetzung zwischen Datenumfang, Veröffentlichung und der Frage, welche Konten konkret betroffen waren.

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