ThĂŒringer, Verfassungsgericht

ThĂŒringer Verfassungsgericht soll Streit um Landtagssitzung klĂ€ren

26.09.2024 - 16:49:20 | dts-nachrichtenagentur.de

Bei der konstituierenden Sitzung des ThĂŒringer Landtags hat die CDU das Landesverfassungsgericht angerufen, um einen Streit mit dem sitzungsleitenden AltersprĂ€sidenten von der AfD zu klĂ€ren.

ThĂŒringer Landtag (Archiv) - Bild: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
ThĂŒringer Landtag (Archiv) - Bild: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Die Sitzung wurde daraufhin bis Samstag unterbrochen. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die anstehende Wahl des LandtagsprĂ€sidenten. FĂŒr dieses Amt hat laut GeschĂ€ftsordnung die AfD als stĂ€rkste Fraktion das Vorschlagsrecht.

FĂ€llt Wiebke Muhsal, die von der AfD nominiert wurde, bei der Wahl durch, hat sie einen zweiten Versuch. Scheitert sie auch dann, können neue Bewerber vorgeschlagen werden. Ob diese VorschlĂ€ge nur von der stĂ€rksten Fraktion oder auch von anderen Fraktionen kommen dĂŒrfen, ist in der GeschĂ€ftsordnung nicht nĂ€her beschrieben. CDU und BSW haben daher einen Antrag zur Änderung der GeschĂ€ftsordnung gestellt, wonach alle Fraktionen direkt Kandidaten vorschlagen dĂŒrfen. Sie wollen damit die Wahl von AfD-Politikern fĂŒr das Amt abwenden. Die geschĂ€ftsfĂŒhrende PrĂ€sidentin des alten Landtags, Birgit Pommer (Linke), hatte auf der Neufassung der Einladung zur Plenarsitzung den Tagesordnungspunkt noch vor dem Tagesordnungspunkt zur Wahl des LandtagsprĂ€sidenten eingefĂŒgt. JĂŒrgen Treutler (AfD), der als Ă€ltester Abgeordneter in seiner Funktion als AltersprĂ€sident, die Sitzung leitet, bis ein LandtagsprĂ€sident gewĂ€hlt ist, wollte dieser Tagesordnung nicht folgen und bezeichnete das Vorgehen der anderen Parteien als rechtswidrig. Er unterbrach die Sitzung bereits nach wenigen Minuten, da der Parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrer der CDU-Fraktion, Andreas BĂŒhl, beantragte, die BeschlussfĂ€higkeit festzustellen. AltersprĂ€sident Treutler entschied nach der kurzen Pause und Beratungen mit den parlamentarischen GeschĂ€ftsfĂŒhrern, dass er erst seine Rede halten wĂŒrde. Nach der Rede kam es wegen derselben Frage erneut zu einer Unterbrechung. Im Anschluss wies Treutler den Antrag zur Feststellung der BeschlussfĂ€higkeit zurĂŒck. Der Chefjurist des ThĂŒringer Landtags, Landtagsdirektor Jörg Hopfe erklĂ€rte daraufhin: "Das ist rechtswidrig." Treutler erwiderte, er solle ihn nicht unterbrechen. Die GeschĂ€ftsordnung des Landtags sieht vor, dass Abgeordnete jederzeit GeschĂ€ftsordnungsantrĂ€ge stellen können. BĂŒhl pochte auf seinen Antrag, woraufhin Treutler ihm mit Verweis auf seine Redezeit zwei Ordnungsrufe erteilte. "Was Sie hier treiben, ist Machtergreifung", entgegnete der CDU-Politiker. Nach einer abermaligen Unterbrechung stellten die Fraktionen in Frage, ob der AltersprĂ€sident die Befugnisse eines regulĂ€ren LandtagsprĂ€sidenten habe. Dieser dĂŒrfe etwa keine Ordnungsrufe erteilen. Im Anschluss an die Rede Treutlers drĂ€ngten die Fraktionen mit Ausnahme der AfD darauf, den GeschĂ€ftsordnungsantrag abzustimmen. Treutler versuchte, die Sitzung ein fĂŒnftes Mal zu unterbrechen, doch die Fraktionen erkannten die Unterbrechung angesichts der zu behandelnden AntrĂ€ge nicht an. Es wurden Rufe laut, dass der zweitĂ€lteste Abgeordnete, ebenfalls von der AfD, an Treutlers Stelle die Sitzung fortfĂŒhren solle, um die Rechte der Abgeordneten zu wahren. Nach der RĂŒckkehr des AltersprĂ€sidenten wies der Landtagsdirektor erneut darauf hin, dass ĂŒber die GeschĂ€ftsordnungsantrĂ€ge abgestimmt werden muss. In einer weiteren Pause einigten sich die GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Fraktionen darauf, dass alle Fraktionen im Plenum ihre Rechtsauffassung zum weiteren Vorgehen darstellen sollen. Die Fraktionen, mit Ausnahme der AfD, verwiesen auf das Selbstorganisationsrecht des Parlaments, auf die GeschĂ€ftsordnung und auf die Tagesordnung, wie sie die frĂŒhere LandtagsprĂ€sidentin in der Sitzungseinladung zugestellt hat. Der AltersprĂ€sident schloss sich der Ansicht seiner Fraktion an, die AntrĂ€ge vor der Wahl des LandtagsprĂ€sidenten fĂŒr unzulĂ€ssig hĂ€lt. Er erteilte schließlich dem GeschĂ€ftsfĂŒhrer der CDU das Wort, der daraufhin das Landesverfassungsgericht anrief, um den Streit rechtlich zu klĂ€ren. Die Sitzung soll am Samstag fortgesetzt werden. Es wird erwartet, dass das Verfassungsgericht bis dahin sein Urteil gefĂ€llt hat.

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