Hubig schlÀgt höhere HaftentschÀdigung vor - LÀnder bezahlen
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 12:32 Uhr, dpa.deWer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll kĂŒnftig vom Staat eine höhere EntschĂ€digung erhalten. FĂŒr jeden Tag Haft sollen Betroffene laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 100 Euro bekommen statt wie bisher 75 Euro.
Ab einer sechsmonatigen Haft soll der Betrag laut dem Entwurf ihres Ministeriums auf 150 Euro pro Tag steigen. EntschĂ€digung erhĂ€lt man, wenn eine Verurteilung spĂ€ter aufgehoben wird. Geld gibt es auch dann, wenn ein Verfahren, das zu Untersuchungshaft gefĂŒhrt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet.Â
Klargestellt wird zudem, dass bei der Berechnung der EntschĂ€digungssumme nicht die Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt als sogenannte ersparte Aufwendungen abgezogen werden dĂŒrfen.
LĂ€ngere Fristen
Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren, sollen kĂŒnftig zudem lĂ€nger als bisher Zeit haben, um ihre AnsprĂŒche geltend zu machen. Aktuell muss jemand, der EntschĂ€digung erhalten möchte, den entsprechenden Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung ĂŒber die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft gestellt haben. Diese Frist soll verlĂ€ngert werden auf zwei Monate. FĂŒr den Antrag auf die Entscheidung ĂŒber den konkreten Betrag sollen die Betroffenen bis zu ein Jahr Zeit haben.
Wer sich erfolgreich gegen eine frĂŒhere Verurteilung gewandt hat, soll zudem auch nach durchgefĂŒhrter Hauptverhandlung die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Urteils verlangen können, mindestens im Bundesanzeiger. Dies soll zu ihrer Rehabilitierung betragen. LĂ€nder und VerbĂ€nde können nun bis zum 14. August zu dem Entwurf Stellung nehmen.Â
Keine AbzĂŒge fĂŒr «Kost und Logis»
«Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden», sagt Hubig. Wer zu Unrecht in Haft war, mĂŒsse angemessen entschĂ€digt werden. Auch dass jemand in einer solchen Situation nachtrĂ€glich AbzĂŒge fĂŒr «Kost und Logis» erdulden mĂŒsse, sei falsch.
Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die EntschĂ€digung von den LĂ€ndern gezahlt werden muss. Laut den im Entwurf enthaltenen SchĂ€tzungen dĂŒrfte durch die Anhebung der EntschĂ€digung insgesamt eine Belastung fĂŒr die Justizhaushalte der LĂ€nder von knapp 2,5 Millionen Euro pro Jahr entstehen.Â
Wie viele Betroffene gibt es?
Grundlage der SchĂ€tzung ist eine Abfrage bei den Landesjustizverwaltungen aus dem Jahr 2022. Danach wird bundesweit jĂ€hrlich etwa fĂŒr 80.000 Tage Freiheitsentziehung EntschĂ€digung gezahlt. FĂ€lle unrechtmĂ€Ăiger Strafhaft von ĂŒber sechs Monaten kommen laut diesen Daten nur sehr selten vor, auch FĂ€lle lĂ€ngerer Untersuchungshaft ohne anschlieĂende Schuldfeststellung seien die Ausnahme. Daher dĂŒrfte die erhöhte EntschĂ€digung von 150 Euro pro Tag lediglich fĂŒr circa jeden zehnten Hafttag, fĂŒr den EntschĂ€digung fĂ€llig wird, ausgezahlt werden.
Vorhaben aus der letzten Wahlperiode
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD findet sich keine explizite Vereinbarung zur Anhebung der EntschĂ€digung fĂŒr zu Unrecht erlittenen Freiheitsentzug. Der frĂŒhere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Vorschlag fĂŒr eine Reform der StrafverfolgungsentschĂ€digung vorgelegt. Da kurz darauf die Ampel-Regierung zerbracht, wurde der damalige Entwurf jedoch nicht umgesetzt. Er sah damals fĂŒr FĂ€lle, in denen jemand sechs Monate oder lĂ€nger unrechtmĂ€Ăig inhaftiert war, eine EntschĂ€digungszahlung von 200 Euro pro Tag vor.
Die letzte Ănderung liegt knapp sechs Jahre zurĂŒck. 2020 war die HaftentschĂ€digung fĂŒr zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung von 25 Euro auf 75 Euro pro Tag angehoben worden.
