Hubig will Strafen fĂŒr K.o.-Tropfen-Einsatz verschĂ€rfen
13.05.2026 - 00:00:00 | dts-nachrichtenagentur.de"Vergewaltigungen unter Einsatz von K.o.-Tropfen sind besonders hinterhĂ€ltig und gefĂ€hrlich", sagte Hubig der "Rheinischen Post". Wer K.o.-Tropfen fĂŒr eine Vergewaltigung einsetze, mĂŒsse kĂŒnftig mit mindestens fĂŒnf Jahren Freiheitsstrafe rechnen, kĂŒndigte die Ministerin an. Ihr Entwurf sieht NachschĂ€rfungen an bestehenden Regelungen vor. Denn der heimliche Einsatz von K.o.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann vor Gericht bereits heute zu höheren Strafen fĂŒhren.
Allerdings hatte der Bundesgerichtshof 2024 auf Grundlage des geltenden Rechts entschieden, dass K.o.-Tropfen nicht als "gefĂ€hrliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen sind. Die Folge: Zuletzt wurden entsprechende Taten nach geltendem Recht nicht als eine besonders schwere Form des sexuellen Ăbergriffs oder des Raubes behandelt. Daraus ergibt sich nach aktueller Rechtsprechung nur eine Mindeststrafe von drei Jahren GefĂ€ngnis.
Hubig will das mit ihrem Gesetzentwurf Ă€ndern, sodass der Einsatz von K.o.-Tropfen als "gefĂ€hrliches Mittel" gleichgestellt wird mit der Verwendung einer Waffe oder eines gefĂ€hrlichen Werkzeugs bei einem sexuellen Ăbergriff oder einem Raub.
Die TĂ€ter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen, erklĂ€rte Hubig. Tatorte seien Bars und Clubs - aber auch das eigene Zuhause. Die Betroffenen hĂ€tten oft keine Chance, den Ăbergriff zu bemerken und abzuwehren. Das sei sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form - und sie treffe vor allem Frauen, sagte die SPD-Politikerin. Das Strafrecht mĂŒsse darauf eine harte Antwort geben, denn wirksamer Gewaltschutz erfordere konsequente Strafen. Das Vorhaben sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt. "Wir mĂŒssen und wir werden insbesondere Frauen besser vor Ăbergriffen schĂŒtzen - und dabei setzen wir auf eine Vielzahl an MaĂnahmen im Strafrecht und darĂŒber hinaus", sagte Hubig.
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