Bundesarbeitsgericht, Regelung

Bundesarbeitsgericht kippt Regelung zu ÜberstundenzuschlĂ€gen

05.12.2024 - 16:01:27

Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag eine tarifvertragliche Regelung zu ÜberstundenzuschlĂ€gen gekippt.

Konkret sah die Regelung vor, dass fĂŒr ÜberstundenzuschlĂ€ge die Arbeitszeit eines VollzeitbeschĂ€ftigten ĂŒberschritten werden muss. Das behandle teilzeitbeschĂ€ftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare VollzeitbeschĂ€ftigte, urteilte das Gericht. Die Regelung verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung TeilzeitbeschĂ€ftigter, wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche GrĂŒnde gerechtfertigt ist. Fehlen solche sachlichen GrĂŒnde, liege regelmĂ€ĂŸig zugleich eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der TeilzeitbeschĂ€ftigten erheblich mehr Frauen als MĂ€nner vertreten sind, teilte das Bundesarbeitsgericht mit.

Das verstoße gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Geklagt hatte eine Pflegekraft, die in Teilzeit bei einem ambulanten Dialyseanbieter tĂ€tig ist. FĂŒr das ArbeitsverhĂ€ltnis gilt der mit der Gewerkschaft Verdi geschlossene Manteltarifvertrag. Das Arbeitsgericht hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte der KlĂ€gerin die verlangte Zeitgutschrift zuerkannt und hinsichtlich der begehrten EntschĂ€digung die Klageabweisung bestĂ€tigt. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Revisionsverfahren zunĂ€chst ausgesetzt und den Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union (EuGH) um die Beantwortung von Rechtsfragen zum Unionsrecht ersucht. Nun hat die Revision der KlĂ€gerin teilweise Erfolg. Der Senat sprach der KlĂ€gerin die verlangte Zeitgutschrift zu und erkannte ihr darĂŒber hinaus eine EntschĂ€digung in Höhe von 250 Euro zu.

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