Bundesarbeitsgericht kippt Regelung zu ĂberstundenzuschlĂ€gen
05.12.2024 - 16:01:27Das verstoĂe gegen Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Geklagt hatte eine Pflegekraft, die in Teilzeit bei einem ambulanten Dialyseanbieter tĂ€tig ist. FĂŒr das ArbeitsverhĂ€ltnis gilt der mit der Gewerkschaft Verdi geschlossene Manteltarifvertrag. Das Arbeitsgericht hatte die Klage insgesamt abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte der KlĂ€gerin die verlangte Zeitgutschrift zuerkannt und hinsichtlich der begehrten EntschĂ€digung die Klageabweisung bestĂ€tigt. Das Bundesarbeitsgericht hatte das Revisionsverfahren zunĂ€chst ausgesetzt und den Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union (EuGH) um die Beantwortung von Rechtsfragen zum Unionsrecht ersucht. Nun hat die Revision der KlĂ€gerin teilweise Erfolg. Der Senat sprach der KlĂ€gerin die verlangte Zeitgutschrift zu und erkannte ihr darĂŒber hinaus eine EntschĂ€digung in Höhe von 250 Euro zu.


