FDP-Politiker scheitern mit Verfassungsbeschwerde gegen Soli
26.03.2025 - 10:25:04Insoweit treffe den Bundesgesetzgeber - bei einer lĂ€nger andauernden Erhebung einer ErgĂ€nzungsabgabe - eine "Beobachtungsobliegenheit". Ein offensichtlicher Wegfall des Mehrbedarfs des Bundes könne auch heute noch nicht festgestellt werden, so die Karlsruher Richter. "Eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Aufhebung des SolidaritĂ€tszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2020 bestand und besteht folglich nicht." Der SolidaritĂ€tszuschlag diente ursprĂŒnglich vor allem zur BewĂ€ltigung der Kosten fĂŒr die Wiedervereinigung. Seit 2021 zahlen ihn aber nur noch Gutverdiener und Unternehmen. Die BeschwerdefĂŒhrer hatten in ihrer Klage vorgebracht, dass die Weitererhebung des ursprĂŒnglich mit den Kosten der Wiedervereinigung begrĂŒndeten SolidaritĂ€tszuschlags mit Auslaufen des sogenannten Solidarpakts II am 31. Dezember 2019 verfassungswidrig geworden sei. Daneben rĂŒgten sie eine durch das Gesetz zur RĂŒckfĂŒhrung des SolidaritĂ€tszuschlags 1995 bewirkte Ungleichbehandlung von verschiedenen Einkommensbeziehern. Das Gericht folgte dieser Argumentation aber nicht.


