Unions-Gutachten hält Heizungsgesetz für verfassungskonform
22.06.2026 - 16:06:51 | dts-nachrichtenagentur.dePielow schreibt, der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 begründe "kein absolutes Verbot einzelner Rücknahmen von Klimaschutzinstrumenten". Die Verfassungsrichter hätten in dem Beschluss ausschließlich die Verteilung der bis 2045 zu reduzierenden Gesamt-Emissionsmengen und damit die Meta-Vorgaben der deutschen Klimaschutzpolitik auf der Makro-Ebene in den Blick genommen. "Über konkrete Einzelmaßnahmen auf der Mikro-Ebene jedoch" hätten die Verfassungsrichter gerade nicht entschieden.
Mit der "Bio-Treppe" wahre der Gesetzgeber seinen weiten Gestaltungsspielraum, verteile die Emissionslasten generationengerecht und löse daher weder eine verfassungsrechtlich unzumutbare "Vollbremsung" noch ein Defizit an Transformations- und Entwicklungsdruck aus. Auch ein Verstoß gegen die EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie EPBD sei nicht gegeben.
