Ex-Verfassungsrichter hĂ€lt PrĂŒfung von AfD-Teilverbot fĂŒr möglich
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 10:16 Uhr, dts-nachrichtenagentur.deEs mĂŒsse die Frage beantwortet werden, ob vielleicht nur Teile einer Partei existierten, die die roten Linien der Verfassung ĂŒberschritten, wĂ€hrend sich der Rest im legitimen Spektrum bewege. So wĂŒrden zudem AuswĂŒchse bekĂ€mpft und dem Rest der Partei die Chance gegeben, sich innerhalb der Verfassungsordnung zu stabilisieren, erklĂ€rte Huber, der vor seiner Berufung an das Bundesverfassungsgericht CDU/CSU-Politiker und Innenminister von ThĂŒringen war.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer AnhĂ€nger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintrĂ€chtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefĂ€hrden, verfassungswidrig. Ăber die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tĂ€tig werden; nötig ist ein PrĂŒfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.
