Papier sieht Wehrpflichtgesetz als eindeutig verfassungswidrig
10.04.2026 - 13:50:58 | dts-nachrichtenagentur.deDas Wehrpflichtgesetz war am 1. Januar in Kraft getreten, unter anderem mit einem geänderten Paragrafen 3 Absatz 2. Der legt fest, dass Männer nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung der Bundeswehr einzuholen haben, "wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen". Das gilt, bis sie 45 Jahre alt sind. Die Vorschrift ergäbe nur dann Sinn, wenn eine Wehrpflicht existierte, urteilt der Staatsrechtsprofessor, die überwacht werden müsste. Die gibt es aber derzeit nicht, der Dienst ist freiwillig. Die Genehmigungspflicht sei ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheitsrechte, ohne Wehrpflicht sinnfrei und damit "eindeutig verfassungswidrig", so Papier.
Auch die am Donnerstag vom Wehrressort vorgestellte Korrektur, wonach die gesetzliche Genehmigungspflicht per Verwaltungsvorschrift ausgesetzt wird, hält Papier für unzureichend. "Meine Empfehlung wäre, dass man im Gesetz klarstellt, dass der Paragraf 3 Absatz 2 erst dann gilt, wenn eine aktuelle Wehrpflicht eingeführt ist", sagte der Professor. "Denn es gehört zum Rechtsstaat, dass geltende Gesetze auch angewendet werden, also die Exekutive nicht einfach sagen kann, wann, wie oder ob sie ein Gesetz überhaupt anwendet." Eine Aussetzung der Genehmigungspflicht per Verwaltungsvorschrift sei eine "rechtsstaatlich sehr zweifelhafte" Vorgehensweise.
Insgesamt sei der Vorgang keine Lappalie, sagte der Staatsrechtler. "Gerade nach unseren Erfahrungen mit der Begrenzung der Ausreisefreiheit in früheren Unrechtssystemen sollten wir sehr wachsam sein, wenn es um derlei Begrenzungen geht", so Papier. Seine Sorge: Der Staat mache sich "mit so einer unsinnigen Vorschrift zunehmend unglaubwürdig. Das ist meine Befürchtung."
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