Generalbundesanwalt lehnt Ermittlungen gegen Syriens PrÀsidenten ab
Veröffentlicht am: 17.01.2026 um 14:45 Uhr | dts-nachrichtenagentur.de
Darin heiĂt es: "Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens habe ich gemÀà Paragraf 152 Absatz 2 Strafprozessordnung abgesehen. Der Aufnahme von Ermittlungen steht schon die uneingeschrĂ€nkte persönliche ImmunitĂ€t des angezeigten Ahmed al-Scharaa als derzeit amtierender StaatsprĂ€sident der Arabischen Republik Syrien entgegen. Diese hat zur Folge, dass die von Ihnen angezeigte Person nach Paragraf 20 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt. UnzulĂ€ssig ist bereits jede polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Untersuchung. Dies gilt unabhĂ€ngig davon, ob sich Ahmed al-Scharaa in der Bundesrepublik Deutschland aufhĂ€lt oder nicht."
Die Anzeige des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Kurdischen Gemeinde, Mehmet Tanriverdi, warf al-Scharaa Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Bildung, FĂŒhrung oder UnterstĂŒtzung einer terroristischen Vereinigung vor. Der amtierende syrische PrĂ€sident war bis zum Sturz des damaligen syrischen PrĂ€sidenten Baschar al-Assad im Dezember 2024 FĂŒhrer der Islamistenmiliz HTS und als solcher berĂŒchtigt. Zuletzt gab es Angriffe von Regierungstruppen auf die Minderheiten der Alawiten, Drusen und Kurden.
