Kabinett, Krankenhausreform

Kabinett bringt Krankenhausreform auf den Weg

15.05.2024 - 13:05:21

Die umstrittene Neuaufstellung der Kliniken kommt voran. Die Regierung schickt die PlĂ€ne fĂŒr eine große Reform ins Parlament - und die Debatten gehen weiter.

  • Die Ziele der Krankenhausreform: weniger wirtschaftlicher Druck, mehr Spezialisierung und einheitliche QualitĂ€tsregeln. - Foto: Marijan Murat/dpa

    Marijan Murat/dpa

  • Die Ziele der Krankenhausreform: weniger wirtschaftlicher Druck, mehr Spezialisierung und einheitliche QualitĂ€tsregeln. - Foto: Julian Stratenschulte/dpa

    Julian Stratenschulte/dpa

Die Ziele der Krankenhausreform: weniger wirtschaftlicher Druck, mehr Spezialisierung und einheitliche QualitÀtsregeln. - Foto: Marijan Murat/dpaDie Ziele der Krankenhausreform: weniger wirtschaftlicher Druck, mehr Spezialisierung und einheitliche QualitÀtsregeln. - Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Die KrankenhÀuser in Deutschland sollen unter weniger finanziellem Druck stehen und sich bei Behandlungen stÀrker spezialisieren. Darauf zielen GesetzesplÀne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat.

Die Reform soll die bisherige VergĂŒtung mit Pauschalen fĂŒr BehandlungsfĂ€lle Ă€ndern. KĂŒnftig sollen Kliniken 60 Prozent der VergĂŒtung schon fĂŒr das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem genauer definierte «Leistungsgruppen» sein. Sie sollen bestimmte Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche QualitĂ€tsvorgaben absichern.

Lauterbach sagte, mit der Reform ziehe die Regierung die Notbremse: «Ohne die Strukturen der stationĂ€ren Versorgung zu Ă€ndern, drohen Klinik-Insolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege.» Die Neuregelungen sollten in einer alternden Gesellschaft gute stationĂ€re Behandlung fĂŒr alle gewĂ€hrleisten. «Fallpauschalen, die momentan oft das medizinische Handeln bestimmen, werden wir deshalb durch Vorhaltepauschalen und QualitĂ€tsvorgaben ersetzen. Dann bestimmt der medizinische Bedarf die Behandlung, nicht die Ökonomie.»

Gegen die PlĂ€ne haben die LĂ€nder EinwĂ€nde angemeldet. Lauterbach hat das Gesetz aber nicht mehr so angelegt, dass es im Bundesrat zustimmungsbedĂŒrftig ist. Der Entwurf kommt nun in die Beratungen im Bundestag. In Kraft treten soll das Gesetz Anfang 2025, die konkrete Umsetzung soll dann Schritt fĂŒr Schritt in den Jahren danach folgen.

@ dpa.de