Kabinett fĂŒr hĂ€rteres Vorgehen gegen ScheinvĂ€ter
12.06.2024 - 16:48:47Die Bundesregierung will schĂ€rfer gegen Scheinvaterschaften zur Sicherung des Aufenthaltsrechts vorgehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesinnen- und Bundesjustizministerium hat das Kabinett am Mittwoch in Berlin gebilligt.Â
«Die missbrĂ€uchliche Anerkennung von Vaterschaften, das ist eine perfide Masche, letztendlich um das AuslĂ€nderrecht auszuhebeln», sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). MĂ€nner wĂŒrden die Vaterschaft fĂŒr Kinder anerkennen, zu denen sie weder eine biologische noch eine soziale Beziehung hĂ€tten, die sie auch gar nicht aufbauen wollten. «Es geht im Regelfall darum, Menschen, die keinen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, ein solches zu verschaffen.» Oft erhalte das Kind dabei die deutsche StaatsbĂŒrgerschaft, hieĂ es aus Regierungskreisen. Im Gegenzug flieĂe hĂ€ufig Geld, hieĂ es. Nach dem Kabinettsbeschluss ist der Bundestag am Zug.
Scheinvaterschaften sind schon heute verboten, allerdings tun sich die Behörden den zustĂ€ndigen Ministerien zufolge schwer, dagegen effektiv vorzugehen. Der Gesetzgeber hat seit 2008 schon zweimal versucht, den Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben. Die erste Reform kippte das Bundesverfassungsgericht - wegen der HĂ€rte fĂŒr Kinder, die dadurch staatenlos werden können. Die zweite Reform, bei der Notare und JugendĂ€mter aufgefordert sind, vermutete MissbrauchsfĂ€lle an die AuslĂ€nderbehörden zu melden, erwies sich als wenig schlagkrĂ€ftig. Denn MissbrauchsfĂ€lle werden, wenn ĂŒberhaupt, meist erst spĂ€t erkannt. Das liegt nach EinschĂ€tzung von Justiz- und Innenministerium daran, dass Notare und JugendĂ€mter nicht ĂŒber Informationen verfĂŒgen, die sie stutzig machen könnten.
«Wir schieben damit TĂ€uschung und Rechtsmissbrauch, um an ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu kommen, einen deutlichen Riegel vor», sagte Faeser. Scheinvaterschaften gingen auch zulasten betroffener Kinder. «Wir mĂŒssen Kinder davor schĂŒtzen, dass sie von falschen VĂ€tern instrumentalisiert werden.»
Erfolgreiche TĂ€uschung der Behörden soll kĂŒnftig strafbar sein
KĂŒnftig soll vor der Eintragung der Vaterschaft die AuslĂ€nderbehörde zustimmen mĂŒssen, falls es ein «auslĂ€nderrechtliches GefĂ€lle» gibt zwischen den tatsĂ€chlichen oder vermeintlichen Eltern - wenn also zum Beispiel der «Vater» deutscher StaatsbĂŒrger ist, die Mutter aber keinen sicheren Aufenthaltstitel hat. Stimmt die AuslĂ€nderbehörde nicht zu, soll das Standesamt den Eintrag des Mannes in den Geburtseintrag ablehnen.Â
Wenn der Mann seine biologische Vaterschaft nachweisen kann, entfĂ€llt eine PrĂŒfung auf möglichen Missbrauch. Wenn es klare Anzeichen gibt, dass der Mann Verantwortung fĂŒr das Kind ĂŒbernimmt oder wenn er zum Beispiel schon lĂ€nger als sechs Monate mit der Mutter zusammenwohnt, soll die AuslĂ€nderbehörde in der Regel davon ausgehen, dass es sich um den Vater handelt.Â
Stellt sich eine erfolgreiche Anerkennung im Nachhinein als falsch heraus, soll sie unter UmstĂ€nden binnen fĂŒnf Jahren noch zurĂŒckgenommen werden können. Eine erfolgreiche TĂ€uschung der Behörden soll kĂŒnftig strafbar sein.
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden von den AuslĂ€nderbehörden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 1769 VerdachtsfĂ€lle bearbeitet und 290 falsche Anerkennungen festgestellt. Das tatsĂ€chliche AusmaĂ sei vermutlich deutlich gröĂer, hieĂ es.


