Verfassungsschutz darf AfD Niedersachsen vorerst hochstufen
01.06.2026 - 13:24:44 | dpa.de
Die AfD in Niedersachsen darf vom Landesverfassungsschutz vorlÀufig zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft werden. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes dagegen ab.
Der niedersĂ€chsische Verfassungsschutz hatte die AfD Mitte Februar hochgestuft. Zuvor war der Landesverband seit 2022 als Verdachtsobjekt gefĂŒhrt worden - eine Phase, die nicht noch einmal verlĂ€ngert werden konnte. Die Behörde musste daher entscheiden, ob sie die Beobachtung beendet oder auf eine neue Grundlage stellt.Â
Die AfD klagte gegen die Höherstufung. Die Anschuldigungen, seine Partei sei verfassungsfeindlich, wies der Landesvorsitzende Ansgar Schledde zurĂŒck. Der Verfassungsschutz verzichtete daraufhin zunĂ€chst weitgehend auf besonders eingriffsintensive MaĂnahmen wie den lĂ€ngerfristigen Einsatz von Vertrauenspersonen.
Gericht konstatiert verfassungsfeindliches Gesamtbild der AfD
Das Verwaltungsgericht entschied nun aber, dass sich verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Niedersachsen an Agitationen gegen die MenschenwĂŒrde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip belegen lieĂen. Radikale Positionen an der Grenze der Strafbarkeit wĂŒrden etabliert, hieĂ es. AuĂerdem gebe es unter anderem Verbindungen zu Teilen der AfD, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind.
Der Charakter der Partei sei durch diese Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geprÀgt, hieà es vom Gericht weiter. Es lasse sich ein verfassungsfeindlich geprÀgtes Gesamtbild attestieren.
Der Beschluss im Eilverfahren regelt die Rechtslage, bis ein Urteil in der Hauptsache ergeht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskrÀftig. Die AfD Niedersachsen kann Beschwerde beim NiedersÀchsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
So ist die Lage in anderen LĂ€ndern und im Bund
In vier weiteren BundeslĂ€ndern â Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThĂŒringen â wird die AfD auf Landesebene als gesichert rechtsextremistisch bewertet. Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz hatte im Mai 2025 mitgeteilt, dass es die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD legte das Bundesamt die Einstufung aber bis zur gerichtlichen KlĂ€rung auf Eis.
So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
