Deutschland, Bundesrat

Bundesrat billigt Entlastung von Pendlern und Gastronomie

19.12.2025 - 11:58:13

Gute Nachrichten fĂŒr Pendler und Gastronomen: Die geplanten Steuerentlastungen können kommen.

Pendlerinnen und Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler werden zum 1. Januar steuerlich entlastet. DafĂŒr gab der Bundesrat in Berlin grĂŒnes Licht. Die Pendlerpauschale in der SteuererklĂ€rung steigt, die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants sinkt. Ehrenamtliche Sporttrainer, Chorleiter und andere Engagierte dĂŒrfen mehr einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen.

Die Kosten dafĂŒr tragen etwa zur HĂ€lfte LĂ€nder und Kommunen – ihnen entgehen in den nĂ€chsten Jahren Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Mehrere LĂ€nder bestanden im Bundesrat deshalb darauf, die Bund-LĂ€nder-Finanzen im kommenden Jahr grundsĂ€tzlich neu zu ordnen.

Pendlerpauschale

Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie fĂŒr die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. KĂŒnftig gelten schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent. Das sei angesagt, weil Pendler gestiegene Preise durch den CO2-Preis zu verkraften hĂ€tten, argumentierten die MinisterprĂ€sidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD) und Bayerns MinisterprĂ€sident Markus Söder (CSU). 

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Die Umsatzsteuer fĂŒr Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert. Das Schnitzel wird deswegen wahrscheinlich aber nicht billiger. Gastronomen dĂ€mpften bereits vor dem Beschluss die Hoffnungen, dass mit der Steuer auch die Preise sinken. Söder rechtfertigte die Steuersenkung mit deutlich gestiegenen Kosten fĂŒr die Gastronomie. Essen im Restaurant sei auch wichtig fĂŒr den Zusammenhalt im Land, betonte er.

Übungsleiter und Ehrenamtler

Die Steuerpauschale fĂŒr Übungsleiter wird von 3.000 auf 3.300 Euro angehoben, die fĂŒr ehrenamtlich TĂ€tige von 840 auf 960 Euro. So viel kann man kĂŒnftig durch sein Engagement einnehmen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Das betrifft zum Beispiel Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger.

Parteispenden und Medaillengewinne

PrĂ€mien fĂŒr Medaillengewinne bei Olympischen Spielen werden steuerfrei gestellt. Außerdem können Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag kĂŒnftig zusĂ€tzlich zu bestehenden PauschbetrĂ€gen und Werbungskosten absetzen. Bisher zĂ€hlt er zu den Werbungskosten – wer hier nicht ĂŒber den Pauschalbetrag kam, hatte also nichts davon.

@ dpa.de