HaftentschÀdigung: LÀnder melden 2.618 unschuldig Inhaftierte
Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSErfasste HaftfÀlle und geplante Zahlung
- Die LĂ€nder zahlten zwischen 2019 und 2025 mindestens 15 Millionen Euro an zu Unrecht Inhaftierte.
- Nordrhein-Westfalen, ThĂŒringen und Bayern erfassen keine Daten zur HaftentschĂ€digung.
- Bremen, Baden-WĂŒrttemberg und Niedersachsen verfĂŒgen nur ĂŒber unzureichende Erfassungen.
- Das Bundesjustizministerium plant eine Erhöhung der EntschÀdigung von 75 auf 100 Euro pro Tag.
LĂ€nder melden mindestens 2.618 FĂ€lle zu Unrecht Inhaftierter
In Deutschland sind in den vergangenen Jahren mindestens 2.618 Menschen zu Unrecht inhaftiert worden. Zwischen 2019 und 2025 zahlten die LĂ€nder dafĂŒr mindestens 15 Millionen Euro an Betroffene.
Mehrere LĂ€nder fĂŒhren keine vollstĂ€ndige Statistik
Die Zahlen gehen aus einer bundesweiten Abfrage bei den Justizministerien und Generalstaatsanwaltschaften der LĂ€nder hervor. Die Dunkelziffer dĂŒrfte höher liegen, weil Nordrhein-Westfalen, ThĂŒringen und Bayern keine Daten zur HaftentschĂ€digung erfassen.
Bremen, Baden-WĂŒrttemberg und Niedersachsen teilten mit, dass ihre Erfassung nur unzureichend sei. Damit lĂ€sst sich das AusmaĂ der FĂ€lle bundesweit nicht vollstĂ€ndig aus den vorliegenden LĂ€nderangaben ablesen.
Bund plant höhere Pauschale
Das Bundesjustizministerium will die HaftentschÀdigung von derzeit 75 auf 100 Euro pro Tag anheben. Die Mehrkosten werden anhand Àlterer Daten auf knapp 2 Millionen Euro geschÀtzt.
Die geplante Erhöhung soll den finanziellen Ausgleich fĂŒr Menschen verbessern, die unverschuldet im GefĂ€ngnis oder in Untersuchungshaft saĂen.
Unschuldig inhaftiert zu werden, kann Menschen in Deutschland trotz rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien erheblich belasten. Untersuchungshaft setzt zwar grundsÀtzlich dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus, wird aber vor einem rechtskrÀftigen Urteil vollzogen. Wird ein Verfahren spÀter eingestellt oder endet es mit einem Freispruch, kann daraus ein Anspruch auf staatliche EntschÀdigung entstehen.
Die von der dts-Meldung genannten mindestens 2.618 Betroffenen und mindestens 15 Millionen Euro fĂŒr die Jahre 2019 bis 2025 bilden zugleich eine Untergrenze. Dass mehrere LĂ€nder keine oder nur unvollstĂ€ndige Angaben erfassen, erschwert eine bundesweite Bewertung. Damit bleibt auch offen, wie hĂ€ufig fehlerhafte Haftentscheidungen vorkommen und wie lange Betroffene jeweils in Haft saĂen.
EntschÀdigung bleibt begrenzt
Die geplante Anhebung von 75 auf 100 Euro pro Hafttag wĂŒrde den finanziellen Ausgleich verbessern, ersetzt aber weder Einkommensverluste noch berufliche Nachteile oder persönliche Belastungen in jedem Einzelfall. Die geschĂ€tzten Mehrkosten von knapp 2 Millionen Euro beziehen sich auf Ă€ltere Daten und dĂŒrften deshalb nicht ohne Weiteres den tatsĂ€chlichen kĂŒnftigen Aufwand abbilden.
FĂŒr Betroffene ist neben der Höhe der Pauschale entscheidend, dass Verfahren zur Anerkennung und Auszahlung verlĂ€sslich funktionieren. Eine einheitlichere Datenerfassung könnte sichtbar machen, ob sich regionale Unterschiede bei Haftdauer, EntschĂ€digung und Bearbeitung ergeben.
