AfD und Verfassungsschutz:Â Erneut Schlagabtausch vor Gericht
07.05.2024 - 12:52:31Im Berufungsverfahren vor dem nordrhein-westfĂ€lischen Oberverwaltungsgericht haben die AnwĂ€lte von AfD und Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz (BfV) ihren Schlagabtausch fortgesetzt. Dabei ging es unter anderem um Stellungnahmen zu vor rund einer Woche abgelehnten ĂŒber 470 BeweisantrĂ€gen. Die AfD-Vertreter Ă€uĂerten ihr UnverstĂ€ndnis ĂŒber die Entscheidung des Gerichts. Der 5. Senat mĂŒsse sich fragen lassen, ob der angelegte BeweismaĂstab noch der richtige sei. «Was kann ĂŒberhaupt geleistet werden, um die rechtsstaatlichen GrundsĂ€tze zu gewĂ€hrleisten?», fragte AfD-Anwalt Christian Conrad.Â
Der Anwalt des Verfassungschutzes, Wolfgang Roth, warf der AfD vor, die letzten vier Jahre seit der ersten Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln nicht genutzt zu haben. «Es gab reichlich Zeit. Der Prozess beginnt nicht erst, wenn sie ihre AntrĂ€ge stellen. Das hĂ€tte alles viel frĂŒher im schriftlichen Verfahren beginnen können.»Â
Wann es ein Urteil geben wird, war offen. Termine sind bis zu den Sommerferien im Juli angesetzt. Die AfD-AnwĂ€lte stellten am siebten Verhandlungstag weitere AntrĂ€ge. FĂŒr die Entscheidungen musste der 5. Senat immer wieder die Sitzung unterbrechen. Bei den Stellungnahmen zu den abgelehnten BeweisantrĂ€gen tauschten die AnwĂ€lte bereits mehrfach im Verfahren genannte Argumente aus.Â
Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall fĂŒhrt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den VerfassungsschĂŒtzern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte fĂŒr verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zustĂ€ndig.


