BGH prĂŒft Urteil gegen Lina E. nach Angriffen auf Neonazis
06.02.2025 - 16:02:51 | dpa.deEs geht um brutale Angriffe vorwiegend auf Rechtsextreme, kriminelle Strukturen mit AusspĂ€hungen potenzieller Opfer und Kampftrainings sowie die Rolle von Lina E.: Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ĂŒber die Verurteilung der Linksextremistin verhandelt. Es könnte sein, dass sich das Oberlandesgericht (OLG) Dresden noch einmal zumindest mit Teilen des Falls befassen muss.
Es hatte E. 2023 nach mehreren teils lebensgefĂ€hrlichen Angriffen auf tatsĂ€chliche und vermeintliche AnhĂ€nger der rechten Szene in Sachsen und ThĂŒringen unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefĂ€hrlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Urteil lautete: Freiheitsstrafe von fĂŒnf Jahren und drei Monaten.Â
Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung der heute 29-JĂ€hrigen, die nicht nach Karlsruhe kam, legten Revision ein. Am BGH beantragten beide Seiten, unterschiedliche Teile des mehr als 400 Seiten langen Urteils aufzuheben und zur neuen Entscheidung zurĂŒckzuverweisen.
War Lina E. eine RĂ€delsfĂŒhrerin?
Ein Argument dabei ist, dass der BGH im vergangenen Jahr - also nach dem Dresdener Urteil - seine Rechtssprechung zur Mitgliedschaft in kriminellen Vereinigungen geĂ€ndert hat. Es geht dabei darum, wie weitere Taten wie Körperverletzungen oder SachbeschĂ€digungen rechtlich zu bewerten sind. Diese neue Sichtweise sprachen sowohl die Verteidigung und die Bundesanwaltschaft als auch der Vorsitzende Richter JĂŒrgen SchĂ€fer an.
Am höchsten deutschen Strafgericht ging es zudem um die Frage, ob Lina E. als RĂ€delsfĂŒhrerin agierte. Das OLG hatte ihr zwar eine herausgehobene Stellung in der Gruppe attestiert, eine RĂ€delsfĂŒhrerschaft aber verneint. Dagegen wehrte sich die Bundesanwaltschaft in ihrer RevisionsbegrĂŒndung. Am BGH wechselte die Behörde aber den Kurs. Eine reine Beteiligung von E. an «Szenariotrainings» und Angriffen reiche fĂŒr die Einstufung nicht aus, so Bundesanwalt Matthias KrauĂ. «Sie muss an der FĂŒhrung mitwirken, sie muss sagen, wo es lang geht, und das scheinen hier die Urteilsfeststellungen nicht herzugeben.»
Er sprach schon in der EinfĂŒhrung von einem sehr komplexen, komplizierten Sachverhalt. Es gehe um ein gröĂeres Personengeflecht und verschiedene Taten. Das OLG habe schauen mĂŒssen, wer an welcher Aktion beteiligt war.Â
«Das Oberlandesgericht hat hier eine sehr sorgfĂ€ltige BeweiswĂŒrdigung gemacht, hat alle Indizien be- und entlastend gegeneinander abgewogen und ist meines Erachtens in allen FĂ€llen bis auf einen Ausnahmefall zu zutreffenden Ergebnissen gekommen», sagte KrauĂ nach rund zweieinhalb Stunden Verhandlung. Bei der Ausnahme geht es um einen Teilfreispruch fĂŒr eine Tat.Â
Urteil soll im MĂ€rz fallen
Richter SchÀfer sagte zum Abschluss der Sitzung, die Verhandlung habe sicher dem einen oder anderen im Detail an mancher Stelle zu denken gegeben. Sein Urteil will der dritte Strafsenat am BGH am 19. MÀrz sprechen.
Vor dem GerichtsgebĂ€ude versammelten sich einige Dutzend Sympathisanten von E. Unter anderem hatte die Karlsruher Ortsgruppe der «Roten Hilfe» zu einer Kundgebung aufgerufen, «um den Prozess durch solidarische PrĂ€senz zu begleiten». Auf Plakaten war der Schriftzug «Free Lina» zu sehen. Die Teilnehmer forderten laut rufend «Freiheit fĂŒr alle politischen Gefangenen».
Zahlreiche Polizisten waren im Einsatz, die Zufahrten zum BGH absperrten. Dieser hatte fĂŒr die Verhandlung die Anmelde- und Zugangsregelungen fĂŒr Pressevertreter und Zuschauer verschĂ€rft. Bis alle im Saal waren, dauerte es entsprechend. Das Verfahren startete mit einer halben Stunde VerspĂ€tung.
E. ist derzeit auf freiem FuĂ. Der Haftbefehl gegen sie wurde mit dem Dresdener Urteil nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft unter Auflagen auĂer Vollzug gesetzt. Die Reststrafe muss sie erst verbĂŒĂen, wenn das Urteil rechtskrĂ€ftig werden sollte. In der Regel klicken dann nicht sofort die Handschellen, sondern es folgt eine Ladung zum Haftantritt.
Weitere mutmaĂliche Komplizen in Untersuchungshaft
Die Gruppe um E. hat zuletzt hĂ€ufiger Schlagzeilen gemacht. Im November lieĂ die Bundesanwaltschaft einen lange untergetauchten mutmaĂlichen Komplizen festnehmen: Johann G. Auch er soll laut der Behörde innerhalb der Gruppe eine herausgehobene Stellung eingenommen und unter anderem im Februar 2023 mit anderen in der ungarischen Hauptstadt Budapest Menschen angegriffen haben, die aus ihrer Sicht zum rechten Spektrum zĂ€hlten.
Im Zusammenhang mit dem Ăberfall stellten sich sieben untergetauchte Personen im Januar den Behörden. Ihre Verteidiger wollen eine Auslieferung nach Ungarn verhindern und fordern Strafverfahren in Deutschland. Denn: Ihren Mandanten drohe in Ungarn eine Verurteilung zu einer Â«ĂŒberlangen Haftstrafe» von bis zu 24 Jahren, das dortige Verfahren genĂŒge rechtsstaatlichen GrundsĂ€tzen nicht, die Haftbedingungen seien menschenunwĂŒrdig.
Aufsehen erregte im Sommer ein weiterer Fall in dem Komplex. Eine Person, die sich als non-binĂ€r identifiziert und als «Maja» bekannt ist, wurde Ende 2023 in Berlin verhaftet und im Juni nach Ungarn ausgeliefert. Das Bundesverfassungsgericht untersagte dies zwar im Eilverfahren - doch da war «Maja» schon kurz zuvor den ungarischen Behörden ĂŒbergeben worden. Heute erklĂ€rte das Gericht auch in der Hauptsache: Die Auslieferung war unzulĂ€ssig.
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