Europa, EU

EU-Kommission will internationale Zugreisen erleichtern

13.05.2026 - 11:52:55 | dpa.de

Mit der Bahn aus Deutschland bis nach Spanien, und der Zug ist zu spĂ€t fĂŒr den Anschluss? Das kann fĂŒr Reisende teuer werden. Die EU will ihre Rechte stĂ€rken - und Zugfahren attraktiver machen.

  • Wer mit dem Zug verreist, soll nach den PlĂ€nen der EU-Kommission auch bei Fahrten unterschiedlicher Unternehmen bei AusfĂ€llen gut geschĂŒtzt sein. (Symbolbild) - Foto: Christoph Schmidt/dpa
    Wer mit dem Zug verreist, soll nach den PlĂ€nen der EU-Kommission auch bei Fahrten unterschiedlicher Unternehmen bei AusfĂ€llen gut geschĂŒtzt sein. (Symbolbild) - Foto: Christoph Schmidt/dpa
  • Wer mit dem Zug verreist, soll nach den PlĂ€nen der EU-Kommission auch bei Fahrten unterschiedlicher Unternehmen bei AusfĂ€llen gut geschĂŒtzt sein. (Symbolbild) - Foto: Christoph Schmidt/dpa
    Wer mit dem Zug verreist, soll nach den PlĂ€nen der EU-Kommission auch bei Fahrten unterschiedlicher Unternehmen bei AusfĂ€llen gut geschĂŒtzt sein. (Symbolbild) - Foto: Christoph Schmidt/dpa
Wer mit dem Zug verreist, soll nach den PlĂ€nen der EU-Kommission auch bei Fahrten unterschiedlicher Unternehmen bei AusfĂ€llen gut geschĂŒtzt sein. (Symbolbild) - Foto: Christoph Schmidt/dpa Wer mit dem Zug verreist, soll nach den PlĂ€nen der EU-Kommission auch bei Fahrten unterschiedlicher Unternehmen bei AusfĂ€llen gut geschĂŒtzt sein. (Symbolbild) - Foto: Christoph Schmidt/dpa

Internationale Bahnreisen sollen in der EU einfacher werden. Kunden sollen dafĂŒr Tickets fĂŒr zusammenhĂ€ngende Verbindungen mehrerer Verkehrsunternehmen auf Plattformen kaufen können und dadurch bei VerspĂ€tungen und ZugausfĂ€llen besser geschĂŒtzt sein, wie aus einem Vorschlag der EU-Kommission hervorgeht. 

Die Idee: Reiselustige sollen online ĂŒbersichtlich alle Optionen sehen, von A nach B zu kommen. Große Ticket-Plattformen sollen verpflichtet sein, auch Tickets anderer Betreiber anzubieten, wenn diese das wollen. 

Entscheidend bei Problemen unterwegs: Wenn Reisende auf einer Plattform in einem einzigen Vorgang eine Bahnfahrt mit mehreren Betreibern buchen, gilt dies nach dem Willen der Kommission kĂŒnftig immer als ein einzelnes Ticket. Das soll zum einen praktisch sein und wĂŒrde sich zum anderen auf die Fahrgastrechte auswirken.

Diese Rechte sollen Reisende bei VerspÀtung haben

Hat ein Zug VerspĂ€tung und Reisende verpassen deshalb im Ausland ihren Anschluss, sollen sie dem Vorschlag zufolge kĂŒnftig ein Recht darauf haben, ohne zusĂ€tzliche Kosten auf anderem Weg zu ihrem Ziel zu gelangen - also zum Beispiel mit einem anderen Zug fahren zu dĂŒrfen. Alternativ könnten sich Kunden mit durchgehenden Tickets, die ihren Anschluss verpassen, fĂŒr die Erstattung des Tickets entscheiden. 

Falls sie die Reise fortsetzen, haben sie außerdem unter anderem Anspruch auf Mahlzeiten oder eine Unterkunft, wenn eine Übernachtung nötig wird. Als EntschĂ€digung sollen sie zudem bei VerspĂ€tungen ĂŒber zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises bekommen, bei kĂŒrzeren VerspĂ€tungen ab einer Stunde 25 Prozent des Preises. Verantwortlich fĂŒr diese Fahrgastrechte ist dem Vorschlag zufolge das Eisenbahnunternehmen, das die Störung verursacht hat. Voraussetzung soll aber eine ausreichende Umstiegszeit sein. 

Was bisher das Problem ist

Bisher mĂŒssen Verbraucher bei Reisen ins Ausland, die von unterschiedlichen Bahnunternehmen betrieben werden, ihre Tickets oft auf unterschiedlichen Plattformen buchen. FĂŒr manche Strecken können sie ihre Tickets zwar zusammen auf einer Plattform kaufen - etwa fĂŒr eine Fahrt von BrĂŒssel nach Straßburg mit Umstieg in Paris. Wenn die beiden Teilstrecken von unterschiedlichen Unternehmen betrieben werden, werden dafĂŒr aber oft zwei einzelne Tickets ausgestellt und Kunden schließen zwei separate VertrĂ€ge ab. 

Hat der erste Zug VerspĂ€tung und der Anschlusszug wird deshalb verpasst, dĂŒrfen Reisende deshalb bisher in der Regel nicht einfach den nĂ€chsten Zug zum Endziel nehmen. Sie haben grundsĂ€tzlich auch ausschließlich fĂŒr die VerspĂ€tung des ersten Zugs Anspruch auf EntschĂ€digung nach EU-Recht. Anders ist das bereits jetzt, wenn das Ticket als durchgehendes Ticket zĂ€hlt. 

Freiwillige Leistung

Mehrere Eisenbahnen haben sich zudem untereinander darauf verstĂ€ndigt, unter bestimmten Voraussetzungen Passagiere bei VerspĂ€tungen des ersten Zugs ohne weitere Kosten im nĂ€chsten verfĂŒgbaren Zug mitzunehmen. Dazu gehören unter anderem die Deutsche Bahn, die ÖBB, die französische Eisenbahngesellschaft SNCF und die Eurostar-Verbindungen. Die Vereinbarung ist aber nicht nach EU-Recht bindend. 

Bevor die VorschlĂ€ge der Kommission in Kraft treten, mĂŒssen auch die Mitgliedstaaten und das EuropĂ€ische Parlament zustimmen. Die EU-Kommission will mit dem Vorhaben auch den Umstieg auf ZĂŒge fördern.

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