Deutschland, Nordrhein-Westfalen

Terrorangriff auf Fußballfans in Bielefeld? Prozess beginnt

02.03.2026 - 04:00:43 | dpa.de

Mit einem prĂ€pariertem Gehstock und einer vorgetĂ€uschten Behinderung soll ein IS-Terrorist in Bielefeld feiernde Fußballfans angegriffen haben. Nun beginnt in DĂŒsseldorf der Prozess.

  • Der VerdĂ€chtige unmittelbar nach seiner Festnahme. (Archivbild) - Foto: Tim Oelbermann/dpa
  • Anteilnahme nach dem Messerangriff in Bielefeld. (Archivbild) - Foto: Friso Gentsch/dpa
  • Spurensicherung am Tatort vor einer Bar. (Archivbild) - Foto: Christian MĂŒller/Christian MĂŒller TV/dpa
Der VerdĂ€chtige unmittelbar nach seiner Festnahme. (Archivbild) - Foto: Tim Oelbermann/dpa Anteilnahme nach dem Messerangriff in Bielefeld. (Archivbild) - Foto: Friso Gentsch/dpa Spurensicherung am Tatort vor einer Bar. (Archivbild) - Foto: Christian MĂŒller/Christian MĂŒller TV/dpa

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Messeranschlag auf feiernde Fußballfans in Bielefeld startet an diesem Montag in DĂŒsseldorf der Prozess. Die Bundesanwaltschaft hat den mutmaßlichen AttentĂ€ter Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes angeklagt. Sie hĂ€lt den 36-JĂ€hrigen fĂŒr einen IS-Terroristen und den Angriff fĂŒr einen islamistisch motivierten Terroranschlag.

Der Prozess startet im Hochsicherheitstrakt des DĂŒsseldorfer Oberlandesgerichts. Vier Fans waren bei dem Angriff mit einem prĂ€parierten Gehstock lebensgefĂ€hrlich verletzt worden. 

Der zur Tatzeit 35-JĂ€hrige soll sie am frĂŒhen Morgen des 18. Mai 2025 vor einer Bielefelder Bar angegriffen haben. Die Attackierten hatten vor dem Lokal den Aufstieg des ostwestfĂ€lischen Fußballclubs Arminia Bielefeld gefeiert. Nach der Tat konnte der Angreifer flĂŒchten. 

Festnahme bei DĂŒsseldorf

Doch schon einen Tag spĂ€ter, am Abend des 19. Mai, wurde der VerdĂ€chtige in Heiligenhaus bei DĂŒsseldorf festgenommen. Er kam in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft ĂŒbernahm die Ermittlungen, weil sich die Hinweise verdichtet hatten, dass es sich bei dem Messerangriff um einen Terroranschlag gehandelt haben dĂŒrfte. 

Mehrere Wochen nach der Festnahme erwirkte die Bundesanwaltschaft einen neuen Haftbefehl, in dem M. auch Mitgliedschaft bei der Terrormiliz IS vorgeworfen wird. Er folge einer «islamistisch-dschihadistischen Ideologie». Der VerdĂ€chtige habe sich spĂ€testens 2014 in Syrien dem IS angeschlossen und fĂŒr ihn unter anderem als Wach- und Grenzposten im Raum Rakka gearbeitet, hieß es. 

Nach seiner Einreise nach Deutschland habe er sich entschlossen, im Namen des weltweiten Dschihad («Heiliger Krieg») fĂŒr den IS «möglichst viele, willkĂŒrlich ausgewĂ€hlte Menschen in Deutschland zu töten».

M. wohnte in Harsewinkel bei Bielefeld. Laut NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) war er ĂŒber die TĂŒrkei nach Europa eingereist. Im Dezember 2023 habe das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge ihm einen befristeten Schutzstatus ausgestellt, nachdem er in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte.

PrÀparierter Gehstock

Seinen Opfern soll er sich möglichst unauffĂ€llig genĂ€hert haben. «Dabei ging er in gebĂŒckter Haltung und stĂŒtzte sich auf seinen prĂ€parierten Gehstock, um seine HilfsbedĂŒrftigkeit vorzutĂ€uschen», heißt es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, mit dem die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet wurde.

Dann habe der Syrer mit dem Ausruf «Allahu Akbar» auf seine Opfer eingestochen - in Tötungsabsicht. Doch alle Opfer ĂŒberlebten und dĂŒrften im Prozess als Zeugen geladen sein. 

GestÀndnis und Bekenner-Video

Das Lokal, vor dem die Fußballfans feierten, soll der Angeklagte einige Tage zuvor ausgekundschaftet haben. Dass die Messerattacke als islamistischer Anschlag des IS verĂŒbt wurde, ergebe sich aus seinem GestĂ€ndnis, den Ergebnissen der Auswertung seiner Social-Media-Accounts, mehreren Zeugenaussagen und seinem fĂŒr den IS bestimmten Bekennervideo, hielt der BGH fest. Das Bekennervideo sei zur Veröffentlichung durch die Medienstelle des IS gedacht gewesen.

Verteidigt wird der Syrer von Lutz Klose und Jan Gruner. Man werde an der sachlichen AufklĂ€rung des Tathergangs mitwirken, kĂŒndigten die AnwĂ€lte an. Es werde darum gehen, eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung zu vermeiden. Das Oberlandesgericht hat bis Anfang Juni 21 Verhandlungstage angesetzt.

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