AfD, Agenten

AfD fragt nach «virtuellen Agenten» des Verfassungsschutzes

13.03.2024 - 10:40:30

Nach einer Marathonsitzung hat das nordrhein-westfÀlische Oberverwaltungsgericht am Dienstag noch keine Entscheidung getroffen. Deshalb wird das AfD-Verfahren am zweiten Prozesstag fortgesetzt.

Am zweiten Tag der Verhandlung zum Streit um die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz haben sich die AnwĂ€lte der Partei bemĂŒht, dem Inlandsgeheimdienst Details zu seinen Informationsbeschaffungsmethoden zu entlocken. Dabei ging es am Mittwoch vor dem nordrhein-westfĂ€lischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in MĂŒnster um den Einsatz von virtuellen Agenten und sogenannten V-Leuten - Informanten aus dem Umfeld der Partei.

Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz (BfV) hatte am Dienstagabend erklĂ€rt, «dass nur zwei der einigen Tausend Belege», die dem Gericht dazu vorgelegt worden seien, «Äußerungen oder Verhaltensweisen von menschlichen Quellen des Verfassungsschutzes beinhalten». Das BfV habe zudem kritisch geprĂŒft, ob wĂ€hrend der Bearbeitung der AfD als Verdachtsfall und hinsichtlich ihrer Nachwuchsorganisation wĂ€hrend der Bearbeitung der Jungen Alternative als Verdachtsfall und als erwiesen extremistische Bestrebung Mitglieder von Landes- oder BundesvorstĂ€nden als Vertrauenspersonen des Verfassungsschutzes eingesetzt wurden, von denen eine «steuernde Einflussnahme» hĂ€tte ausgehen können. Eine solche Einflussnahme sei im relevanten Zeitraum nicht gegeben gewesen.

Als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft

Am Mittwoch betonte der Verfassungsschutz, seine Belege zur AfD stammten hauptsÀchlich aus Reden und Social-Media-Posts von MandatstrÀgern und FunktionÀren.

In einem Berufungsverfahren klĂ€rt der 5. Senat, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das BfV mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Richter in Köln hatten diese Sicht im Jahr 2022 bestĂ€tigt. Entsprechend dĂŒrfen Partei und JA seitdem mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das OVG muss jetzt klĂ€ren, ob die EinschĂ€tzung laut dem Bundesverfassungsschutzgesetz rechtens ist. 

Der erste Verhandlungstag am Dienstag war nach elf Stunden zu Ende gegangen. Ob es am Mittwoch Entscheidungen geben wird, ist derzeit noch offen. Die AfD hatte am Vortag angekĂŒndigt, mehr als 200 BeweisantrĂ€ge vorbereitet zu haben. Sollte die Zeit am zweiten Verhandlungstag nicht reichen, mĂŒsste das Gericht neue Termine suchen. Der Anwalt der AfD, Christian Conrad, beantragte am Mittwoch - wie schon am Tag zuvor - vorĂŒbergehend die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. BegrĂŒndet wurde dies mit dem Wunsch nach detaillierteren Angaben zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen die Partei durch den Verfassungsschutz.

@ dpa.de