Bundesgerichtshof, Schufa-Score

Schufa-Score: BGH hebt Urteile auf und verweist FĂ€lle zurĂŒck

Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 09:40 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Der Bundesgerichtshof verlangt eine umfassendere PrĂŒfung der rechtlichen Voraussetzungen und verweist die Verfahren zurĂŒck. Das Berufungsgericht muss nun unter anderem die Reichweite des Auskunftsanspruchs klĂ€ren.

Berufungsgericht muss Schufa-FĂ€lle neu prĂŒfen

  • Der Bundesgerichtshof hob die Berufungsurteile zur Auskunft ĂŒber Schufa-Scorewerte auf.
  • Die KlĂ€ger hatten Auskunft ĂŒber die Berechnung ihrer Werte und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verlangt.
  • Im neuen Verfahren sollen sie Fehler in ihren KlageantrĂ€gen korrigieren können.
  • Der Streit betrifft das alte Scoring, das bis Ende 2028 abgeschafft werden soll.
Bundesgerichtshof (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

BGH verweist Schufa-Verfahren zurĂŒck

Der Bundesgerichtshof hat die Berufungsurteile zur Auskunftspflicht der Schufa ĂŒber Scorewerte aufgehoben und die FĂ€lle zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurĂŒckverwiesen. Die bisherigen Feststellungen reichten nach Angaben des Gerichts nicht aus, um die Verurteilung der Schufa zur Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung zu rechtfertigen.

Streit ĂŒber Berechnung der Scorewerte

Die KlĂ€ger verlangten Auskunft darĂŒber, wie die Schufa ihre Scorewerte berechnet, sowie die Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten. Die Landgerichte hatten die Klagen abgewiesen, wĂ€hrend das Berufungsgericht teilweise zugunsten der KlĂ€ger entschieden hatte.

Der BGH beanstandete, dass die Voraussetzungen einer automatisierten Entscheidungsfindung mit rechtlicher Wirkung oder einer vergleichbar erheblichen BeeintrĂ€chtigung nicht ausreichend geprĂŒft worden seien. Das Berufungsgericht muss deshalb die maßgeblichen Anspruchsvoraussetzungen erneut feststellen.

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Neues Verfahren soll offene Fragen klÀren

Im wiedereröffneten Berufungsverfahren erhalten die KlĂ€ger Gelegenheit, MĂ€ngel in ihren KlageantrĂ€gen zu beheben. Anschließend soll das Berufungsgericht ĂŒber den Anspruchsgrund und die Reichweite des Auskunftsanspruchs entscheiden.

Das Verfahren betrifft noch das alte Scoring der Schufa. Seit MĂ€rz 2026 verwendet die Auskunftei einen neuen Score, der fĂŒr Verbraucher leichter nachvollziehbar sein soll; der alte Score soll bis Ende 2028 abgeschafft werden.

Das Urteil betrifft ein Spannungsfeld zwischen dem Datenschutzrecht und der praktischen Bedeutung von BonitĂ€tsbewertungen. Der Schufa-Score fließt bei Kreditvergaben, MietvertrĂ€gen, MobilfunkvertrĂ€gen und weiteren AlltagsgeschĂ€ften ein. FĂŒr Verbraucher ist deshalb entscheidend, welche Informationen ĂŒber sie verarbeitet werden und in welchem Umfang sie die Berechnung nachvollziehen und ĂŒberprĂŒfen können.

Der Bundesgerichtshof hat die Berufungsurteile nicht inhaltlich zugunsten der Schufa abschließend bestĂ€tigt, sondern wegen unzureichender Feststellungen aufgehoben. Im Mittelpunkt steht insbesondere die Frage, ob das alte Scoring als automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder vergleichbar erheblicher BeeintrĂ€chtigung einzuordnen ist. Davon hĂ€ngt ab, wie weit die Auskunftspflichten nach der DSGVO reichen.

Altes Verfahren bleibt entscheidend

Die weitere KlĂ€rung erfolgt nun beim Berufungsgericht. Dort können die KlĂ€ger ihre AntrĂ€ge nachbessern; anschließend mĂŒssen die Voraussetzungen des Anspruchs und dessen Reichweite konkret festgestellt werden. FĂŒr Verbraucher schafft der Beschluss daher noch keinen allgemein abschließenden Anspruch auf Offenlegung sĂ€mtlicher Berechnungsformeln.

Praktisch ist die Entscheidung dennoch relevant, weil sie die Anforderungen an gerichtliche PrĂŒfungen automatisierter BonitĂ€tsbewertungen prĂ€zisiert. Zugleich bezieht sich der Streit auf das frĂŒhere Verfahren: Der seit MĂ€rz 2026 verwendete neue Score soll nachvollziehbarer sein, wĂ€hrend der alte Wert bis Ende 2028 auslaufen soll. Die Wirkung des aktuellen Verfahrens reicht damit vor allem in die Übergangsphase zwischen beiden Modellen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Deutschlandfunk: „Bundesgerichtshof urteilt zu Transparenz beim alten Schufa-Score“ (21.10.2026)

Der Beitrag ordnet die Klage von vier Privatpersonen dem alten Score zu und grenzt sie vom im MĂ€rz eingefĂŒhrten neuen Wert ab. Damit bestĂ€tigt er den zeitlichen Anwendungsbereich des Verfahrens und betont zugleich die geplante Abschaffung des alten Scores bis Ende 2028.

BR: „Bundesgerichtshof entscheidet ĂŒber Schufa-Score“ (21.10.2026)

Der Beitrag stellt die Frage in den Mittelpunkt, wie umfassend die Schufa Betroffene ĂŒber die Berechnung ihrer BonitĂ€t informieren muss. Gemeinsam ist beiden BeitrĂ€gen die Einordnung als Transparenzstreit ĂŒber den alten Score; offen bleibt die konkrete Reichweite des Auskunftsanspruchs im weiteren Berufungsverfahren.

Die Berichte stimmen beim Bezug auf das alte Scoring ĂŒberein, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte: Der Deutschlandfunk hebt den Übergang zum neuen Score hervor, wĂ€hrend der BR die Informationspflicht gegenĂŒber Betroffenen fokussiert.

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